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Winterdienst / Schneeräumpflichten und damit zusammenhängende Fragen
Grundsätzlich ist der Hauseigentümer verantwortlich für die Beseitigung von Schnee und Eis sowie das Streuen von glatten Wegen. Die Haftung obliegt allerdings dem Mieter, wenn der Vermieter die Pflicht zu räumen und zu streuen, auf die Mieter abgewälzt hat.
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