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Der Mietvertrag - darauf sollten Sie achten

Am Ende der Suche nach einer Wohnung oder einem Mieter steht der Mietvertragsabschluss. Damit Ihr Mietvertrag auch für ein problemfreies Vertragsverhältnis steht, sollten Sie folgende Regeln beachten:


Grundregel:

Mieter und Vermieter dürfen ihren Mietvertrag im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften frei gestalten. Die Mietrechtsparagraphen des BGB finden dann Anwendung, wenn die Parteien nichts weiter vereinbart haben. Abweichungen von den Bestimmungen des BGB sind zwar erlaubt, allerdings gibt es eine Reihe von Rechten und Schutzbestimmungen, die nicht zum Nachteil des Mieters im Mietvertrag oder in einer sonstigen Vereinbarung abgeändert werden dürfen.


Das sollten Sie beachten:

Vor Vertragsabschluss sollte das Mietobjekt besichtigt werden. Die Beschaffenheit der Wohnung sollte in einem Übergabeprotokoll festgehalten und zum Bestandteil des Mietvertrages gemacht werden. Darin werden üblicherweise Mängel festgehalten und die Zählerstände von Wasser, Strom und Heizung notiert. Ebenso wird notiert, welche Schlüssel und wie viele Schlüssel an den Mieter ausgehändigt werden.

Fragen des Mietalltags können in einer Hausordnung festgehalten werden, die ebenfalls Bestandteil des Mietvertrages wird. Darin können z.B. Regeln zur Nutzung von Spielplätzen, Fahrradkellern und Reinigungspflichten aufgestellt werden.

Der Vertragsabschluss sollte schriftlich formuliert werden. Dazu kann man auf einen Formularmietvertrag zurückgreifen, den es bei vielen Wohnungsverbänden, Haus- und Grundbesitzverbänden oder auch im Handel gibt.

Der Vorteil eines solchen Vertrages ist, dass kein zu regelnder Punkt von den Parteien übersehen wird.

Der Nachteil kann jedoch sein, dass wegen der häufigen Änderungen zum Mietrecht einzelne Formulierungen unwirksam sind. Achten Sie daher darauf, dass Sie einen möglichst aktuellen Formularmietvertrag erwerben.


Im Vertrag sind als wichtige Punkte zu regeln:

  • Wann beginnt das Mietverhältnis
  • Wer unterschreibt auf der Seite der Mieter den Vertrag
  • Ist eine Mietkaution zu leisten? Achtung: Höhe, Fälligkeit, Verzinsung und Anlage regelt das Gesetz (§551 BGB). Der Vermieter kann eine Mietkaution nur verlangen, wenn sie auch vereinbart worden ist.
  • Welche Bestandteile gehören zum Mietobjekt und können mitbenutzt werden, z.B. Keller, Fahrradbox, separater Waschplatz etc.
  • Schönheitsreparaturen, sowie weitere Pflichten und Rechte des Mieters,
  • Die Miethöhe, die sich aus der Kaltmiete und den Nebenkosten/Betriebskosten zusammensetzt und
  • Die Laufzeit des Vertrages.
Auch wenn man vieles regeln kann, denken Sie daran, dass auch die Art und Weise, wie Sie als Vertragsparteien miteinander kommunizieren, ihr Rechtsverhältnis durchaus positiv beeinflussen kann.

(Quelle: Bundesministerium der Justiz – das neue Mietrecht 11/2005)


Erfahren Sie hier die wichtigsten Bestimmungen zur Mietkaution


Autor: Maxi Schwarz
 
Informationen über die Autorin:

Maxi Schwarz, Diplom-Kauffrau, ist die Gründerin von wohnung-jetzt.de. Sie war viele Jahre bei verschiedenen Immobilienunternehmen in Ost- und Westdeutschland in diversen Funktionen tätig und ist seit 2003 selbständig in der Immobilienwirtschaft in München aktiv.

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