wohnung-jetzt.de - Service / Wohnungslexikon: Eigentümer

Wohnungen suchen | Wohnungen inserieren
wohnung-jetzt.de - Service: Wohnungslexikon
Wohnung suchen Wohnung anbieten Gesuch aufgeben Service Login
 

Service
Tipps & Infos: Wohnungen
Die Wohnungsfee
Wohnungssuche
Wohnungsanbieter
Wohnungslexikon
Finanzierung
Innenarchitektur
Balkon & Terrasse
Mietrecht
Versicherungen
Energiesparen
Umzug
Themen Spezial
Ratgeber Wohnung
Raumausstattung
Versorger
Mietwohnungen
Tipps für Wohnungsvermieter
Mietwohnung inserieren
Mietwohnungen suchen
Wohnung mieten
Eigentumswohnungen
Tipps für Wohnungsverkäufer
Eigentumswohnung inserieren
Eigentumswohnungen suchen
Wohnung finanzieren
Wohnungen Finanzieren
Tipps zur Finanzierung
Wohnungskauf-Darlehen
Wohnungen Online finanzieren
Wohnung kaufen statt mieten
Wohnung inserieren
Gesuch aufgeben
Wohnungsanzeigen bearbeiten
Wohnungen suchen
Information
Werbung
Hilfe / FAQ
Kundenservice
AGB
Datenschutz
Impressum
Service / Wohnungslexikon / Eigentümer

Rundum Zuhause

Wohnungslexikon
| | |
 

Eigentümer

Eigentümer im rechtlichen Sinne ist, wer über das absolute Besitzrecht, Verfügungsrecht und Nutzungsrecht an einer Sache verfügt. Der Eigentümer hat die Verfügungsgewalt über eine Sache im rechtlichen Sinn. Der Eigentümer darf nach Belieben mit seinem Eigentum verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit nicht Rechte Dritter oder Gesetze dagegen stehen, § 903 BGB. Über Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, § 1004 BGB, sowie Herausgabeansprüche, § 985 BGB, und Schadensersatzansprüche nach Verletzung, § 823 Abs. 1 BGB ist das Eigentum umfassend geschützt. Eigentum und Besitz sind als Begriffe im rechtlichen Sinne streng zu trennen. Zwar kann ein Eigentümer zugleich Besitzer der Sache sein, aber ein Besitzer muss nicht Eigentümer sein. Ein Besitzer übt lediglich Herrschaft über eine Sache aus, z.B. der Mieter über eine Mietswohnung, ohne dass er zugleich Eigentümer sein muss. Das Eigentum ist über Art. 14 GG geschützt. Geschützt sind private Vermögensrechte, in erster Linie das Sacheigentum, § 903 BGB, aber auch Forderungen, Urheberrecht, Patentrechte, Marken- und Geschmacksmusterrecht werden ebenfalls in den Schutzbereich des Eigentums einbezogen sowie immaterielle Werte.



Verwandte Themen

Besitz

BGB

 
   
Autor: Maxi Schwarz / Simone Weber
 
Alle Begriffe wurden von uns mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch kann es vorkommen, dass Inhalte nicht vollständig oder definitionsgemäß wiedergegeben werden. Ebenso können verwendete Quellen veraltet sein und Bezüge zu Paragraphen können wechseln. Dafür können wir keine Haftung übernehmen.

Achtung: Das Lexikon stellt keinen Ersatz für eine anwaltliche Beratung dar!

Service / Wohnungslexikon / Eigentümer
 



| | | |





wohnung-jetzt.de  |  Wohnungsmarkt  |  Wohnung inserieren  |  Wohnungsanzeigen bearbeiten  |  Service  |  Info

Quick-Links: Wohnung suchen --- Mietwohnungen & Eigentumswohnungen finden
Wohnungsmarkt
Wohnungen suchen
Mietwohnungen suchen
Eigentumswohnungen suchen
Service: Wohnungssuche Wohnungsgesuche - Tipps

Quick-Links: Wohnung inserieren --- Mietwohnungen & Eigentumswohnungen anbieten
Wohnungen inserieren
Wohnungen anbieten
Wohnungsanzeigen Preise & Formate
Wohnungsanzeigen aufgeben
Service: Wohnung vermieten
Service: Wohnung verkaufen

Wohnungen in den Top-Cities: In folgenden Städten bietet wohnung-jetzt.de einen speziellen Wohnungsmarkt an
Berlin
Bielefeld
Bochum
Bonn
Bremen
Dortmund
Dresden
Duisburg
Düsseldorf
Essen
Frankfurt
Hamburg
Hannover
Karlsruhe
Köln
Leipzig
Mannheim
München
Nürnberg
Stuttgart
Wuppertal

 
© 2003-2012 wohnung-jetzt.de

Wohnungen in Deutschland - Wohnungsmarkt für Mietwohnungen und Eigentumswohnungen