wohnung-jetzt.de - Service / Wohnungslexikon: Heizkostenabrechnung

Wohnungen suchen | Wohnungen inserieren
wohnung-jetzt.de - Service: Wohnungslexikon
Wohnung suchen Wohnung anbieten Gesuch aufgeben Service Login
 

Service
Tipps & Infos: Wohnungen
Die Wohnungsfee
Wohnungssuche
Wohnungsanbieter
Wohnungslexikon
Finanzierung
Innenarchitektur
Balkon & Terrasse
Mietrecht
Versicherungen
Energiesparen
Umzug
Themen Spezial
Ratgeber Wohnung
Raumausstattung
Versorger
Mietwohnungen
Tipps für Wohnungsvermieter
Mietwohnung inserieren
Mietwohnungen suchen
Wohnung mieten
Eigentumswohnungen
Tipps für Wohnungsverkäufer
Eigentumswohnung inserieren
Eigentumswohnungen suchen
Wohnung finanzieren
Wohnungen Finanzieren
Tipps zur Finanzierung
Wohnungskauf-Darlehen
Wohnungen Online finanzieren
Wohnung kaufen statt mieten
Wohnung inserieren
Gesuch aufgeben
Wohnungsanzeigen bearbeiten
Wohnungen suchen
Information
Werbung
Hilfe / FAQ
Kundenservice
AGB
Datenschutz
Impressum
Service / Wohnungslexikon / Heizkostenabrechnung

Rundum Zuhause

Wohnungslexikon
| | |
 

Heizkostenabrechnung

Am Ende einer Heizperiode wird der Verbrauch der Heizenergie pro Wohneinheit gemessen und gegenüber dem Nutzer der Wohnung abgerechnet. In der Regel bezieht sich die Heizkostenabrechnung auf den Zeitraum vom 01.01.-31.12. eines Jahres und wird im Zuge der Betriebskostenabrechnung durchgeführt. Gegenstand der Heizkostenabrechnung ist neben dem Wärmeverbrauch in einer Wohnung auch der Warmwasserverbrauch. Die Heizkostenverordnung regelt, wie die Heizkostenabrechnung zu erfolgen hat. Da der Energieverbrauch zum Teil auf Transportverlusten und auf Stand-by-Betrieb der Heizungsanlage beruht, und dadurch bedingt eine Heizungsanlage keinen 100%igen Wirkungsgrad erreicht, wird nur ein Teil der Energiekosten nach Verbrauch abgerechnet. Bei Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen fallen daneben auch Heizkosten für Treppenhäuser, Flure und Gemeinschaftsräume an. Daher werden Verteilerschlüssel angewendet, die einen bestimmten Prozentsatz der angefallenen Heizkosten nicht nach dem Verbrauch der Wohnung, sondern nach der Wohnfläche im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche auf die Wohnungseigentümer verteilt.



Verwandte Themen

Heizkostenverordnung

 
   
Autor: Maxi Schwarz / Simone Weber
 
Alle Begriffe wurden von uns mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch kann es vorkommen, dass Inhalte nicht vollständig oder definitionsgemäß wiedergegeben werden. Ebenso können verwendete Quellen veraltet sein und Bezüge zu Paragraphen können wechseln. Dafür können wir keine Haftung übernehmen.

Achtung: Das Lexikon stellt keinen Ersatz für eine anwaltliche Beratung dar!

Service / Wohnungslexikon / Heizkostenabrechnung
 



| | | |





wohnung-jetzt.de  |  Wohnungsmarkt  |  Wohnung inserieren  |  Wohnungsanzeigen bearbeiten  |  Service  |  Info

Quick-Links: Wohnung suchen --- Mietwohnungen & Eigentumswohnungen finden
Wohnungsmarkt
Wohnungen suchen
Mietwohnungen suchen
Eigentumswohnungen suchen
Service: Wohnungssuche Wohnungsgesuche - Tipps

Quick-Links: Wohnung inserieren --- Mietwohnungen & Eigentumswohnungen anbieten
Wohnungen inserieren
Wohnungen anbieten
Wohnungsanzeigen Preise & Formate
Wohnungsanzeigen aufgeben
Service: Wohnung vermieten
Service: Wohnung verkaufen

Wohnungen in den Top-Cities: In folgenden Städten bietet wohnung-jetzt.de einen speziellen Wohnungsmarkt an
Berlin
Bielefeld
Bochum
Bonn
Bremen
Dortmund
Dresden
Duisburg
Düsseldorf
Essen
Frankfurt
Hamburg
Hannover
Karlsruhe
Köln
Leipzig
Mannheim
München
Nürnberg
Stuttgart
Wuppertal

 
© 2003-2012 wohnung-jetzt.de

Wohnungen in Deutschland - Wohnungsmarkt für Mietwohnungen und Eigentumswohnungen