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Vertrag

Bei einem Vertrag handelt es sich um eine freiwillige Vereinbarung zwischen mindestens zwei Vertragsparteien. In der Immobilienwirtschaft sind die häufigsten Vertragsformen - der Mietvertrag und der -Grundstückskaufvertrag (auch beim Erwerb einer Wohnung). Allen Verträgen ist vom Grundsatz her gemeinsam, dass die Vertragsparteien den Vertragszweck möglichst genau und unmissverständlich niederlegen sollten. Das Vertragsverhältnis sollte von gegenseitigem Vertrauen der Vertragspartner geprägt sein. Bei zeitlich versetzten Verpflichtungen muss z.B. die Vertragspartei, die in Vorleistung geht, darauf vertrauen können, das die andere Partei auch Ihre Leistung zum späteren Zeitpunkt erfüllt. Verträge, die Ihren Zweck nicht mehr erfüllen, können beendet werden. Auch darüber sollte Einigkeit zwischen den Vertragspartnern bestehen. Handelt eine Vertragspartei den Vereinbarungen zuwider, so ist auch die andere Vertragspartei nicht mehr an den Vertrag gebunden.



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Autor: Maxi Schwarz / Simone Weber
 
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