Objektdaten
Objektbeschreibung
Auf dem Grundstück kann ein Einfamilienhaus mit maximal zwei Vollgeschossen + Dachgeschoss gebaut werden (Die Grundfläche von 120 m² ist einzuhalten). Bei Gebäuden mit nur einem Vollgeschoss ist eine Grundfläche von 150 m² zulässig.Die GRZ beträgt 0,25.Nichts Passendes dabei?
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