Baugrundstück: großartige Lage! Gestiegener Bodenrichtwert – Kaufpreis bleibt stabil!

Kaufpreis 339.000 €
16540 Hohen Neuendorf

Objektdaten

Veröffentlicht am: 10. März 2026
Neu

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  • Objektbeschreibung

    Es handelt sich um ein Hammergrundstück, das vor kurzem abgeteilt wurde und nun als Baugrundstück zur Verfügung steht. Vorteil ist hier, dass man keine bzw. nur eine 3m Grenze zum öffentlichen Straßenland hat und somit die geringstmögliche Kehr- oder Winterpflicht für ein Grundstück in dieser Lage hat. Auch die Uneinsichtigkeit des Grundstücks von der Straße ist ein großes Plus. Das neue Flurstück liegt im Bebauungsplan 66 von Hohen Neuendorf. Das Grundstück hat eine GRZ von 0,2 bei 2 Stockwerken. Auf die Festsetzung einer GRZ wurde hier verzichtet. Die maximale Bebaubarkeit des späteren Grundstücks liegt bei einer GR von max. 160m² bei 800m² Flurstücksfläche oder mehr. Das Grundstück selbst hat eine Fläche von 816m² und dazu eine Fläche, die über die eingetragene Baulast hinzugerechnet werden muss von ca. 70 m². Es handelt sich um ein reines Wohngebiet, das im Mädchenviertel von Hohen Neuendorf liegt.Dem Grundstück wurde ein Wege-, Leitungs- und Medienrecht auf dem vorderen, straßenseitigen Grundstück als Baulast eingetragen, wie es in der Skizze vermerkt ist. Die Fläche dieser, Ihrem Grundstück gehörenden Baulast, beträgt ca. 70,5m². Dieses Recht ist bereits in Ihrem Kaufpreis enthalten und ein deutliches Plus für das Grundstück! Dies gilt es zu beachten!Die Bodenrichtwerte sind in diesem Jahr wieder um 20 € von 350 €/m² auf 370€/m² gestiegen. Außerdem liegt das Grundstück an der Grenze zu den Bodenrichtwerten des Nachbargebietes mit 420 €/m²! Bodenrichtwerte sind immer durchschnittliche Lagewerte, die auf ein größeres Gebiet bezogen werden, worin sich naturgemäß höhere und niedrigere Werte befinden. Dieses Grundstück in seiner Lage befindet sich sicherlich in den höheren Werten. Überzeugen Sie sich selbst. Alle weiteren Planungen eines Neubaus sind seitens des Käufers mit einem Architekten und dem Bauamt Hohen Neuendorf abzustimmen. Die Skizze und derartige Bebaubarkeit sind mangels Bauvoranfrage keine zugesicherten Eigenschaften und werden auch nicht als solche zusammen mit dem Flurstück verkauft.

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