Objektdaten
Objektbeschreibung
Das Grundstück befindet sich in ruhiger Feldrandlage im Ortsteil Hohen Schönberg der Gemeinde Kalkhorst. Es liegt in zweiter Reihe und verfügt über eine eigene Zufahrt - ideal für alle, die naturnah wohnen und gleichzeitig Privatsphäre genießen möchten. Bauplanungsrechtlich ist das Grundstück teilweise dem Geltungsbereich der örtlichen Innenbereichssatzung zugeordnet. Innerhalb dieses Bereichs ist die Errichtung eines Doppelhauses oder zweier Einzelhäuser gemäß §?34 Abs.?1 BauGB zulässig, sofern sich das Vorhaben hinsichtlich Art, Maß, Bauweise und überbaubarer Fläche in die bestehende Umgebungsbebauung einfügt. Da in der Voranfrage keine konkreten Angaben zur Grundfläche, Geschossanzahl oder Gebäudehöhe enthalten sind, bleibt die abschließende Prüfung im Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Außerhalb des Satzungsbereichs ist die Bebauung gemäß §?35 BauGB unzulässig. Der bestehende Vorbescheid bestätigt die grundsätzliche Zulässigkeit der Bebauung innerhalb des Satzungsbereichs, berechtigt jedoch nicht zum Baubeginn. Er gilt für drei Jahre ab Zustellung. Es besteht ein Wegerecht für zwei Anlieger auf der Zufahrt und einem Teil des Grundstückes, für das eine Entschädigung verlangt werden könnte.Ähnliche Angebote
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