Objektdaten
Objektbeschreibung
Objektbeschreibung - BebaubarkeitDas Grundstück verfügt über eine großzügige Gesamtfläche von 3.189 m² und ist derzeit mit einer Hallenanlage bebaut, die in mehreren Bauabschnitten erweitert wurde.Bebaubarkeit laut Auskunft der Baubehörde:Der Abriss der bestehenden Immobilie ist grundsätzlich zulässig. Eine entsprechende Baugenehmigung ist jedoch erforderlich und muss beantragt werden.Für die Errichtung eines oder mehrerer Wohngebäude auf dem Grundstück gilt die baurechtliche Bewertung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach muss sich das Bauvorhaben grundsätzlich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.Durch den inzwischen rechtskräftigen "Bau-Turbo" (beschlossen durch Bundestag und Bundesrat) besteht jedoch die Möglichkeit, in bestimmten Fällen vom Einfügungsgebot abzuweichen. Voraussetzung hierfür ist das Einvernehmen bzw. die Zustimmung der Gemeinde.In der Gemeinde Schönberg werden Bauanträge und Bauvoranfragen im Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss beraten. Eine verbindliche Prognose über das Ergebnis kann die Baubehörde nicht geben. Grundsätzlich besteht in Schönberg Bedarf an neuem Wohnraum, jedoch wird auch die städtebauliche Situation im Einzelfall berücksichtigt. Anschließend erfolgt zusätzlich eine Prüfung durch den Kreis Plön, dessen Entscheidung ebenfalls vorab nicht vorhersehbar ist.Die Behörde empfiehlt daher, zunächst eine Bauvoranfrage zu stellen.Für diese ist kein Architekt erforderlich; ein einfaches Anschreiben, ergänzt um Lageplan und ein grobes Bebauungskonzept, ist ausreichend.Der Antrag ist dreifach beim Kreis Plön einzureichen.Bei positivem Entscheid wird ein Bauvorbescheid erteilt, an den sich der Kreis Plön für drei Jahre bindet. Damit besteht innerhalb dieses Zeitraums Rechtssicherheit, dass die beantragte Bebauung in der genehmigten Form realisiert werden kann.Ähnliche Angebote
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