Objektdaten
Objektbeschreibung
Folgende Bebauung befindet sich derzeit auf dem Grundstück:Geschlossen zur Straße stehen ein älteres, freistehendes Wohnhaus und grenzseitig ein zweites kleines Wohnhaus mit kleinem Anbau zur Erweiterung im vorderen Bereich als Wohngebäude. Geschlossen an das kleine Wohnhaus wurde im hinteren Bereich ein einfaches Nebengebäude als Querriegel (offensichtlich ungenehmigt) angebaut. Die Gebäude bilden einen Hof, der zur Straße mit einem Tor abgeschlossen ist.Zwischen dem freistehenden Haupthaus und dem Querriegel des Nebengebäudes besteht ein offener Durchgang in den rückwärtigen, ansteigenden Garten.Die vorhandenen Gebäudeteile sind abrissreif, daher wurde auf die Angabe von Wohn-und Nutzflächen verzichtet.Das Grundstück verbindet zwei Flurstücke miteinander, beide angrenzenden Straßen sind asphaltiert und haben Gehwege. Nach Freilegung des bebauten Grundstücks ist durch den Kanalverlauf eine eingeschränkte Bebaubarkeit gegeben. Eine Teilung des Grundstückes ist für eine weitere bauliche Nutzung nicht sinnvoll . Hinweis, Belastung Abteilung 2 des Grundbuchs: vorderes Flurstück (bebaut):Die Gemeinde Brühl steht als beschränkt persönliche Dienstbarkeit das Recht zu, das vordere Flurstück zur Verlegung von Kanalrohren jeder Größe zwecks Durchleitung von Kanalisationswasser jederzeit zu benutzten, nach Maßgabe der Bewilligung vom 17.09.1926.hinteres Flurstück (unbebaut): Beschränkte persönliche Dienstbarkeit zur Duldung eines Abwasserkanals für die Gemeinde Brühl. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann Dritten überlassen werden. Aufgrund Baulandumlegung mit Wirkung vom 12.10.1984, eingetragen am 20.01.1984.Nichts Passendes dabei?
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