Großzügiges Grundstück mit Entwicklungspotenzial in Groß Machnow

Kaufpreis 170.000 €
15834 Rangsdorf

Objektdaten

Veröffentlicht am: 18. April 2026
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  • Objektbeschreibung

    Grundstücksfläche:ca. 6.590 m²Grundstücksbreite:ca. 28 MeterGrundstücksbeschreibungZum Verkauf steht ein großzügiges, unbebautes Grundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 6.590 m² und einer Breite von etwa 28 Metern. Die Größe bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und stellt insbesondere für Investoren oder langfristig orientierte Käufer eine interessante Perspektive dar.Das Grundstück ist verkehrstechnisch über die Gemeindestraße "Kirchstraße" erschlossen.Bau- und PlanungsrechtFlächennutzungsplan (FNP):Ein Teil des Grundstücks ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche (Mischgebiet) ausgewiesen. Der übrige Bereich ist als Grünfläche dargestellt.Bebaubarkeit:Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist daher dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen.Eine Bebauung ist grundsätzlich möglich, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.Besonderheit - Kauf mit aufschiebender Bedingung:Aufgrund der planungsrechtlichen Situation bietet sich ein Erwerb mit aufschiebender Bedingung (z. B. positive Bauvoranfrage) an.BesonderheitenAuf dem Grundstück verläuft ein Graben (Gewässer II. Ordnung), welcher die Nutzbarkeit teilweise beeinflussen kann.Eine Umverlegung des Grabens ist grundsätzlich möglich, muss jedoch bei der zuständigen Behörde beantragt werden und erfolgt auf Kosten des Eigentümers.Das Grundstück liegt nicht in einem Naturschutzgebiet und es bestehen keine bekannten Denkmalschutzauflagen.Dieses Grundstück eignet sich ideal für:Investoren mit WeitblickProjektentwickler (vorbehaltlich Genehmigung)Käufer, die ein großes Grundstück mit Entwicklungsperspektive suchenDie Kombination aus Teilbereich im Mischgebiet und großzügiger Fläche bietet interessante Möglichkeiten für zukünftige Nutzungen.SonstigesAlle Angaben beruhen auf den vorliegenden Unterlagen und Auskünften der Behörden. Eine rechtsverbindliche Auskunft zur Bebaubarkeit erfolgt ausschließlich über die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

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