Kaufpreis 349.000 €
90411 Nürnberg
Objektdaten
Veröffentlicht am: 21. April 2026
Frei ab: 16. April 2026
Objektbeschreibung
Es erwartet Sie ein schönes, 1.578 m² großes Grundstück mit altem Reiheneckhaus (erweitert durch Anbau) direkt am Waldrand zum sehr attraktiven Preis (umgerechnet ca.250Euro/m²), einer der günstigsten Bodenrichtwerte in Nürnberg!
Das bestehende Haus ist mit ca. 120 m² Wohnfläche bebaut, aufgeteilt auf ca. 60 m² im EG und ca. 46 m² im OG.
Das Gebäude ist unterkellert. Der Keller bietet rund 60 m² Nutzfläche.
Das REH wurde in der Nachkriegszeit in den 1920-er Jahren durch das Siedlungswerk Ziegelstein erbaut - im Energieausweis ist das Baujahr mit 1932 angegeben.
1978 wurde das Haus durch einen Anbau vergrößert, dem heutigen Schlaf- und Kinderzimmer im EG bzw. dem großen Kinderzimmer im DG. Auch der Keller wurde in diesem Zuge vergrößert.
Das bestehende Haus müsste entweder von Grunde auf saniert werden oder nach einem Rückbau durch einen Neubau ersetzt werden.
Dieses 1578 m² große Wohngrundstück ist ideal für junge Familien, die sich ihren Traum vom ruhigen und großzügigen Zuhause im Grünen und dennoch in Stadtnähe erfüllen möchten.
Eine Vorabanfrage beim Stadtplanungsamt eröffnete aber auch die Möglichkeit für zwei Reihen-/Doppelhaushälften in
Fortsetzung an den Nachbarbestand, so dass auch ein Generationenwohnen mit den Großeltern nebenan möglich wäre.
Neben der familienfreundlichen Lage direkt am Waldrand ist darüber hinaus auch der Preis sehr interessant:
Der aktuelle Bodenrichtwert beträgt 350 €/m².
Bei einem 1.578 m² großen Grundstück ergibt sich allein ein Grundstückswert von 465.000 € (1.200 m² x 350 €/m² + 378 m² x 120 €/m²).
Das Grundstück ist voll erschlossen.
Das REH ist typisch für die Umgebung. In der direkten Nachbarschaft befinden sich ebenfalls Doppel- oder Einfamilienhäuser mit ähnlich großen Grundstücken, so
dass diese Gegend schön begrünt ist mit viel Baumbestand.
Neubauten müssen sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung/ Bebauung einfügen.
Bitte beachten Sie, dass wir für die tatsächliche Bebaubarkeit keine Haftung übernehmen. Ein Rechtsanspruch ergibt sich ausschließlich durch einen genehmigten Bauantrag oder Vorbescheid.