Ihre Gelegenheit: Baulücke mit großem Grundstück sucht Bauherrn

Kaufpreis 219.000 €
24245 Kirchbarkau

Objektdaten

Veröffentlicht am: 4. Mai 2026
  • Objektbeschreibung

    In gewachsener, zentraler Lage von Kirchbarkau bietet sich mit diesem 843 m² großen Baugrundstück eine Gelegenheit, die im heutigen Markt zunehmend rar wird: eine sofort verfügbare Baulücke in einem bestehenden Wohngebiet - ohne Neubaugebiet-Charakter, ohne langfristige Erschließungsunsicherheiten.Eingebettet zwischen gepflegten Einfamilienhäusern mit klassischer Satteldachbebauung profitieren Sie hier von einer klaren baulichen Orientierung und einem ruhigen, gewachsenen Umfeld. Genau das, was viele Bauherren suchen - aber nur selten finden.Der Zuschnitt des Grundstücks eröffnet Ihnen eine effiziente und flexible Planung - ob klassisches Einfamilienhaus, moderner Baukörper oder großzügiger Gartenbereich: Die Fläche lässt sich optimal ausnutzen, ohne Kompromisse bei der Gestaltung.Ein Bebauungsplan besteht nicht - die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB und orientiert sich somit an der umliegenden Nachbarschaft. Das verschafft Ihnen Spielraum, ohne völlige Unsicherheit. Nach Abstimmung mit der Gemeinde wird die Bebaubarkeit als gut realisierbar eingeschätzt. Die Südwest-Ausrichtung sorgt insbesondere in den Nachmittags- und Abendstunden für attraktive Lichtverhältnisse - ideal für Terrasse, Garten und Wohnbereiche.Warum dieses Grundstück überzeugt:.Zentrale Lage im gewachsenen Ortskern.Attraktive Baulücke statt Neubaugebiet.843 m² mit sehr gut nutzbarem Zuschnitt.Orientierung an bestehender Einfamilienhausbebauung.Einschätzung der Gemeinde: Bebauung gut darstellbarFazit:Ein Grundstück für Käufer, die nicht "irgendwo neu bauen", sondern bewusst in bestehender, gewachsener Struktur leben möchten - mit Planungsspielraum und solider Einschätzung der Bebaubarkeit.Hinweis: Die Bebauungsmöglichkeiten des großzügigen Grundstücks wurden im Rahmen von Gesprächen mit der zuständigen Gemeinde grundsätzlich positiv bewertet. Die abschließende Prüfung erfolgt im Baugenehmigungsverfahren.
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