Toplage Rissen: Entwicklungsgrundstück mit ca 1.865 m² überdurchschnittlich bebaubar nach §34 BauGB*

Kaufpreis 1.795.000 €
22559 Hamburg

Objektdaten

Veröffentlicht am: 8. Mai 2026
Neu

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  • Objektbeschreibung

    Zum Verkauf steht ein außergewöhnliches Baugrundstück mit einer Grundstücksfläche von ca. 1.865 m² in einer der begehrtesten Wohnlagen Hamburgs. Das Grundstück befindet sich im etablierten Stadtteil Hamburg-Rissen, nur wenige Minuten von der Elbe entfernt, und überzeugt durch seine Lage in einem gewachsenen, hochwertigen Wohnumfeld mit hervorragendem Entwicklungspotenzial.*Für das Grundstück besteht formal ein Bebauungsplan. Die vorhandene Umgebungsbebauung weicht jedoch bereits heute erheblich von dessen Festsetzungen ab, sodass im Rahmen des vorliegenden konzeptionellen Ansatzes von einer Beurteilung nach § 34 BauGB ausgegangen wurde, der sich an der tatsächlich vorhandenen innerörtlichen Nachbarschaftsbebauung orientiert. Dieser Ansatz bietet eine deutlich größere Flexibilität in der baulichen Ausnutzung als eine strenge Bindung an den bestehenden Bebauungsplan. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine unverbindliche konzeptionelle Einschätzung handelt, die nicht behördlich bestätigt ist. Die planungsrechtliche Beurteilung ist im Rahmen einer Bauvoranfrage mit der zuständigen Behörde abzustimmen.Das Grundstück ist in Richtung Osten ausgerichtet, wobei die Dachflächen einer künftigen Bebauung optimal nach Süden ausgerichtet werden können. Dies ermöglicht eine effiziente Nutzung durch Photovoltaikanlagen und Solarthermie und schafft damit die Voraussetzung für eine zeitgemäße, energetisch hochwertige Ausstattung aller Wohneinheiten.Basierend auf der Umgebungsstruktur und einem Schreiben der Dezernatsleitung aus dem Jahr 2023 ist eine Bebauung mit bis zu drei Gebäuden konzeptionell darstellbar: eine Reihenhauszeile an der Straße, ein Doppelhaus in der Grundstücksmitte sowie ein weiteres Doppelhaus im rückwärtigen Bereich. Dies ergibt in der Summe 7 Wohneinheiten. Retentionsdächer sind für die straßenseitige Reihenhauszeile sowie das rückwärtige Doppelhaus verpflichtend. Im Vorgartenbereich ist keine Stellplatzanlage zulässig; Stellplätze sind über Außenstellplätze nach der örtlichen Stellplatzsatzung darstellbar. Der vorhandene Baumbestand ist vollumfänglich zu schützen und planerisch zu berücksichtigen.Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass bisher weder eine Bauvoranfrage noch eine Baugenehmigung vorliegt. Sämtliche Angaben zu den Bebauungsmöglichkeiten sind konzeptioneller Natur und nicht behördlich bestätigt. Eine Bauvoranfrage kann in Abstimmung mit der Eigentümerpartei initiiert werden.

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