Objektdaten
Objektbeschreibung
Wer hier kauft, muss sich um wenig kümmern. Die Wohnung ist frisch renoviert, möbliert vermietet und seit dem 1. Februar 2026 mit unbefristetem Mietvertrag belegt. Die ca. 52 m² verteilen sich auf einen klar geschnittenen Grundriss ohne Verschnitt. Vom großzügigen Flur mit Einbauschrank sind alle Räume direkt erreichbar. Das offene Wohn-Esszimmer geht nahtlos in die voll ausgestattete Einbauküche über und öffnet sich über eine Glastür zur Terrasse, die von einer Hecke eingefasst ist und trotz Erdgeschosslage überraschend privat wirkt. Das separate Schlafzimmer bietet Platz für ein großes Bett und einen Einbauschrank mit Schiebetür. Bodenbeläge: Laminat in Wohn- und Schlafbereich, Fliesen in Küche und Bad.Das Objekt ist Teil der WEG Buchenweg einem 33-Parteien-Haus, Baujahr 1978. Die Heizungsanlage wurde 2016 erneuert. Verwaltet wird die Gemeinschaft durch die rent-Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH in Münster, eine eingespielte und gut erreichbare Hausverwaltung. Hausgeld aktuell 417,96 € monatlich, davon 65,33 € Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Miteigentumsanteil: 392/10.000. Zur Wohnung gehören ein Kellerabteil und ein Pkw-Stellplatz (Stellplatz Nr. 8, im Sondernutzungsrecht).Die Miete beträgt 697€ ist bis Februar 2030 fest vereinbart und steigt in jährlichen Schritten bis auf 755,44 € Nettokaltmiete. Ab Februar 2031 erhöht sich die Kaltmiete alle 12 Monate um 2 Prozent. Das Mietverhältnis ist unbefristet, eine spätere Eigennutzung über Eigenbedarfskündigung bleibt rechtlich möglich.Hinweis zur Grundstückssituation: Auf dem Grundstück lastet ein Erbbaurecht mit Laufzeit bis zum 31. Mai 2070. Die Wohnungseigentümer der WEG sind zugleich anteilig Eigentümer des Grundstücks, ein Erbbauzins wird daher nicht erhoben. Wohnungserbbaurecht und Grundstücks-Miteigentumsanteil werden gemeinsam mit dem Wohnungseigentum veräußert. Der beurkundende Notar begleitet diesen Vorgang.Hinweis zur Instandhaltung: Die Eigentümergemeinschaft hat im September 2025 beschlossen, eine Dachsanierung vorzubereiten. Ein Architekturbüro wurde mit der Einholung von Angeboten beauftragt, die Entscheidung über Umfang und Finanzierung trifft eine außerordentliche Versammlung. Eine Sonderumlage ist bislang nicht beschlossen.Ähnliche Angebote
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