Kaufpreis 540.000 €
26127 Oldenburg (Oldb)
Objektdaten
Veröffentlicht am: 25. Mai 2026
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Objektbeschreibung
Das angebotene, bauträgerfreie Baugrundstück bietet eine attraktive Grundlage für die Realisierung eines individuellen Wohnbauvorhabens in gefragter Lage von Oldenburg-Bürgerfelde, in unmittelbarer Nähe zum Bürgerfelder Teich.Die Bebaubarkeit des Grundstücks richtet sich nach dem anliegenden Bebauungsplan Nr. 383, Gebiet WA 1 (Allgemeines Wohngebiet). Vorgesehen ist eine eingeschossige Bebauung mit Vollgeschoss und Dachgeschoss. Zulässig sind dabei maximal zwei Wohnungen je Grundstück. Die baulichen Kennzahlen sind mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 sowie einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,4 festgesetzt. Damit bietet das Grundstück eine gute Grundlage für die Planung eines hochwertigen Einfamilienhauses oder eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten im Rahmen der geltenden planungsrechtlichen Vorgaben.Zur besseren Einordnung haben wir Ihnen in den Unterlagen die aktuelle Liegenschaftskarte mit dem "alten" Bebauungsplan aus dem Jahr 1979 übereinandergelegt. Dabei ist zu beachten, dass die heutige tatsächliche Planung und Umsetzung der Erschließung im Umfeld nicht mehr vollständig der damaligen planerischen Darstellung entspricht. Aus diesem Grund liegen aktuell auch "alte" nicht überbaubare Flächen auf Teilen des Grundstücksbereichs.Nach Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt besteht nach derzeitiger Einschätzung die Möglichkeit bei Bedarf, für eine Überschreitung der Baugrenzen eine Befreiung zu beantragen. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine rechtsverbindliche Zusage, sondern um eine unverbindliche Einschätzung auf Grundlage des aktuellen Gesprächsstands mit dem Bauamt. Maßgeblich für eine spätere Bebauung bleibt daher in jedem Fall die konkrete Prüfung und Genehmigung im jeweiligen Bauantragsverfahren.Insgesamt bietet das Grundstück damit eine interessante Kombination aus attraktiver Wohnlage, vorhandener planungsrechtlicher Grundlage und möglicher zusätzlicher Flexibilität im Rahmen einer künftigen Abstimmung mit der Baubehörde.Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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