Kaufpreis 179.000 €
26384 Wilhelmshaven
Objektdaten
Veröffentlicht am: 30. Mai 2026
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Objektbeschreibung
Inmitten der begehrten Gartenstadt Siebethsburg entstehen seltene Chancen für Menschen, die großzügiges Wohnen, Ruhe und Lebensqualität miteinander verbinden möchten. Das außergewöhnliche Grundstück derzeit noch bebaut mit einem Doppelhaus, das leider nicht mehr erhaltenswert ist, bietet ideale Voraussetzungen für Familien, anspruchsvolle Bauherren und Kapitalanleger, die Wert auf Lage, Freiraum und langfristige Perspektiven legen.Besonders hervorzuheben ist das außergewöhnlich große Baufenster von ca. 16 x 23 Metern - eine Seltenheit in dieser Lage. Hier eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten zur Verwirklichung eines hochwertigen Einfamilienhauses mit großzügigem Garten, moderner Architektur und viel Privatsphäre. Ebenso attraktiv: Es besteht keine Bauverpflichtung. Sie entscheiden selbst, wann und wie Sie Ihr Bauvorhaben realisieren möchten.Das angebotene Grundstück befindet sich in attraktiver Wohnlage innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 27, 2. Änderung "tom-Brok-Straße / Berliner Straße". Die planungsrechtlichen Festsetzungen schaffen klare und verlässliche Rahmenbedingungen für eine hochwertige Wohnbebauung.Ausgewiesen ist das Gebiet als reines Wohngebiet (WR) und eignet sich damit ideal für die Realisierung eines klassischen Einfamilienhauses in ruhiger Wohnatmosphäre. Die Nutzung als Ferienimmobilie bzw. Ferienwohnung ist gemäß Bebauungsplan nicht zulässig.Für die Bebauung gelten unter anderem folgende Eckdaten:. Grundflächenzahl (GRZ): 0,3. Geschossflächenzahl (GFZ): 0,4. Zulässig: 1 Vollgeschoss. Bauweise: offene Bauweise. Bebaubarkeit: ausschließlich Einzelhäuser zulässig mit maximal 2 Wohneinheiten. Dachneigung: 30° bis 45°Die bebaubare Grundstücksfläche ist durch festgelegte Baugrenzen definiert und ermöglicht eine harmonische Einfügung in die bestehende Nachbarschaftsbebauung.Die vorgenannten Angaben basieren auf den Festsetzungen des Bebauungsplans. Eine abschließende Prüfung der individuellen Bebauungsmöglichkeiten sowie der bauordnungsrechtlichen Vorgaben obliegt dem Käufer in Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
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