Kaufpreis 100.000 €
Zimmer 15
Größe 200 m²
04736 Waldheim
Objektdaten
Veröffentlicht am: 5. Juni 2026
Frei ab: 2. Juni 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Danke! Bitte bestätige Deine E-Mail-Adresse – wir haben Dir soeben eine Mail geschickt.
Es gab ein Problem beim Absenden. Bitte versuche es erneut.
Bitte bestätige Deine E-Mail-Adresse, um Updates zu erhalten.
Objektbeschreibung
Historischer Denkmalhof von 1797 - 15 Zimmer, 2.000 m² Grundstück, zusätzlicher Garten und außergewöhnliches EntwicklungspotenzialEin seltenes Stück Geschichte mit Zukunft: Dieser erstmals im Jahr 1797 erwähnte Bauernhof vereint historischen Charme, beeindruckende Bausubstanz und vielfältige Nutzungsmöglichkeiten auf einem großzügigen Anwesen.Auf rund 200 m² bestehender Nutzfläche verteilen sich insgesamt 15 Zimmer. Darüber hinaus bietet der zweigeschossige Dachboden eine außergewöhnliche Ausbaureserve und eröffnet weiteres Potenzial für zusätzlichen Wohn- oder Nutzraum.Das Hauptgrundstück umfasst ca. 2.000 m². Ergänzt wird das Angebot durch einen weiteren, gegenüberliegenden Garten mit rund 1.000 m² Fläche - ideal für Freizeit, Selbstversorgung, Tierhaltung oder als wertvolle Flächenreserve.Ob großzügiges Familiendomizil, Mehrgenerationenwohnen, Ferienhof, Atelier- oder Wohnprojekt - diese denkmalgeschützte Hofanlage bietet die seltene Möglichkeit, historische Architektur mit modernen Wohnansprüchen zu verbinden.Highlights auf einen BlickErstmalige Erwähnung bereits im Jahr 1797Denkmalgeschütztes Hofensemble mit historischem CharakterCa. 200 m² bestehende Nutzfläche15 Zimmer mit vielfältigen NutzungsmöglichkeitenZweigeschossiger Dachboden mit erheblicher AusbaureserveCa. 2.000 m² HauptgrundstückZusätzlich ca. 1.000 m² Gartenfläche gegenüberliegendHistorische Gewölbe- und FachwerkkonstruktionenAttraktive steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten durch Denkmal-AfASeltene Gelegenheit für Liebhaber historischer ImmobilienInformationen zum DenkmalschutzDie zuständige Denkmalschutzbehörde hat im Rahmen eines Vor-Ort-Termins folgende grundsätzliche Aussagen getroffen:Vergrößerungen von Stallfenstern, Dachfenstern sowie Öffnungen im rückwärtigen Giebelbereich sind grundsätzlich möglich, sofern keine Eingriffe in das bestehende Fachwerk bzw. die tragende Holzkonstruktion erfolgen.Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen sind grundsätzlich genehmigungsfähig.Ein Rückbau des rückwärtigen Anbaus erscheint denkbar, sofern dies aufgrund der Bausubstanz erforderlich wird. Dabei sind jedoch die Auswirkungen auf die historische Gewölbekonstruktion des Stallbereichs zu berücksichtigen.Für sämtliche denkmalrelevanten Maßnahmen ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese stellt zugleich eine wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten (Denkmal-AfA) dar.Eine zusätzliche Baugenehmigung wird in der Regel erst erforderlich, wenn Eingriffe in die Statik oder Änderungen der Nutzung vorgesehen sind.Historische Bauteile wie Fliesen, Holzfußböden, Schieferplatten und Innentüren können versetzt oder angepasst werden. Eine zwingende Erhaltung am ursprünglichen Standort wurde seitens der Behörde nicht vorausgesetzt.
So funktioniert es
- Alle neuen Anzeigen matchen wir kostenlos mit Deinen Suchparametern.
- Passende Angebote senden wir Dir in einer E-Mail pro Tag.
- Du kannst auch verschiedene Suchen anlegen und Dich jederzeit abmelden. Mehr dazu
Wir haben soeben eine E-Mail mit Deinem Suchauftrag an Dich geschickt. – Klicke in dieser Mail auf den Bestätigungslink und schon geht's los. Prüfe ggf. auch Deinen Spamordner.
Es gab ein Problem beim Absenden Deiner E-Mail-Adresse. Bitte versuche es erneut.
WARNUNG: Bitte bestätige Deine E-Mail-Adresse, um regelmäßige Updates zu erhalten.