Objektdaten
Objektbeschreibung
Die zwei Doppelhaushälften wurden 1922 aus ungebrannten Lehmziegeln erbaut. Wer Elektrosmog scheut, kann sich hier einer natürlichen Abschirmung freuen. Die Atmosphäre erinnert ein wenig an die Stimmung aus den Büchern von Astrid Lindgren "Die Kinder aus Bullerbü". Wer viel Wohnraum mit großzügigem Garten sucht, hat hier ein privates und idyllisches Domizil. Es gibt einiges an Hand anzulegen, aber dafür hat man ein Haus, dass man heute praktisch nicht mehr bauen kann - wer versteht schon noch etwas von der Bauweise mit ungebrannten Lehmziegeln? Dass diese Bauweise standfest ist und ihre Berechtigung hat, zeigt das Alter der Häuser, die einhundert Jahre bereits überschreiten.Ein anderer Ansatz wäre, die beiden Häuser abzureißen und neu zu bauen. Auf dem hier angebotenen Grundstück kann nach Auskunft des Stadtplanungsamtes unter Berücksichtigung der lokalen Vorschriften nach Abriss der Gebäude eine Bebauung auf einer Gebäudegrundfläche von bis zu 160 m² realisiert werden mit einer maximalen Gebäudehöhe von 11 m. Dies würde einem drei-etagigen Mehrfamilienhaus entsprechen. Der Faktor für die maximale Versiegelung der Grundstücksfläche beträgt 0,30. Natürlich könnte man hier zum Beispiel auch eine luxuriöse Villa errichten. Bei entsprechender Planung ließe sich auch ein Teil des 1.824 m² großen Grundstücks abtrennen und als Bauland verkaufen. Auf diese Weise wäre eine teilweise Kompensation der Kosten möglich.Der Abriss sowie die Entsorgung der Bauten sind bereits projektiert. Ein aktuelles Angebot eines Abrissunternehmens in Höhe von 76.755 EUR inklusive Mehrwertsteuer liegt vor. Werterhöhend sei erwähnt, dass das Grundstück bereits vollerschlossen ist, und zwar aufgrund der bestehenden Immobilien. Grundstücksanschlüsse wie Wasser, Abwasser, Gas und Strom sind bereits in zweifacher Form vorhanden und müssen nicht mehr kostenintensiv angelegt werden. Dies stellt eine erhebliche Kosteneinsparung im Vergleich zu einem neu zu erschließenden Baugrundstück dar und kompensiert zu einem guten Teil die Abrisskosten.Die hier angebotene Grundstücksfläche besteht formal aus zwei Teilgrundstücken, die den jeweiligen Doppelhaushälften zugeordnet sind.Nichts Passendes dabei?
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