BAUGRUNDSTÜCK MIT ABRISSOBJEKT – BAUGENEHMIGUNG FÜR 10 WOHN- UND 1 GEWERBEEINHEIT IN FRECHEN-CITY

Kaufpreis 890.000 €
50226 Frechen

Objektdaten

Veröffentlicht am: 30. Juni 2026
  • Objektbeschreibung

    In zentraler Lage von Frechen, unmittelbar vor den Toren Kölns, präsentiert sich dieses Baugrundstück mit bestehender Bebauung und bereits erteilter Baugenehmigung als seltene Gelegenheit für anspruchsvolle Investoren und Projektentwickler.Das Projekt ermöglicht die Realisierung eines modernen Wohnhauses mit insgesamt 10 Wohneinheiten und 1 Gewerbeeinheit - ein durchdachtes Konzept, das urbanes Wohnen "mitten in der City", mit einem kleinen Teil zur gewerblichen Nutzung, vereint. Zudem sind 4 Außenstellplätze sowie zwei Dreifach-Parker geplant. Insgesamt stehen somit 10 Pkw-Stellplätze zur Verfügung.Genehmigungssituation - Ihr ZeitvorteilNeben der Baugenehmigung (gültig bis zum 22.02.2027) liegt uns auch bereits die Abgeschlossenheitsbescheinigung vor, wodurch ein unmittelbarer Projektstart möglich ist. Dies reduziert sowohl Planungsaufwand als auch Entwicklungsrisiken erheblich und schafft eine solide Grundlage für eine zügige Umsetzung.Bisherige Planung der GründungDie Gründung des neuen Gebäudes wurde unter der Berücksichtigung der Gegebenheiten des Bestands, der angrenzenden Nachbarbebauung sowie der sich dahinter befindenden Trasse der Stadtbahnline 7, berücksichtigt. Das bestehende Gebäude ist derzeit zu etwa 50% unterkellert, wobei der Kellerbereich über die halbe Gebäudebreite reicht und sich größtenteils etwa 5 m unter Straßenniveau befindet.Es war vorgesehen, den tieferliegenden Kellerbereich zu verfüllen, während die straßenseitige Bestandswand erhalten bleiben sollte. Dadurch kann voraussichtlich auf einen aufwendigen Verbau verzichtet werden.Im Übergangsbereich zwischen Bestands- und Neubau (Zufahrt alt/neu) sollte die Lastabtragung über ein Streifenfundament erfolgen. Ergänzend war der Einsatz einer Brunnengründung vorgesehen, um die Lasten gezielt in tragfähige Bodenschichten unterhalb der Nachbarbebauung einzuleiten.Im rückwärtigen Bereich zur KVB-Strecke wurde mit dem Statiker abgestimmt, die Herstellung der Rückwand der Mehrfach Parker im Pilgerschritt-Verfahren auszuführen. Dieses Vorgehen wurde als technisch machbar bewertet und ermöglicht ebenfalls den Verzicht auf einen Verbau.Die bestehenden baulichen Anlagen, insbesondere die alte Wurstküche sowie die Garagen, sollten für den Neubau vollständig zurückzubauen werden. Für die Baustellenlogistik war der Einsatz eines Turmdrehkrans vorgesehen. Nach bisheriger Einschätzung war ein Drehbegrenzer ausreichend, um die Baustelle sicher und effizient bedienen zu können.Grunddienstbarkeit rechter NachbarZulasten des Baugrundstückes (Flurstück 3597) und zugunsten des Flurstückes 2796 ist eine Grunddienstbarkeit eingetragen, die den begünstigten berechtigt die Toreinfahrt, in einer Breite von mindestens 2,50 m und einer Höhe von mindestens 2,50 m zum Gehen und Fahren mitzubenutzen. Die Kosten der Unterhaltung tragen die Eigentümer des belasteten (dienenden) Grundstückes. Darüber hinaus wurde vertraglich vereinbart, dass für die Bauphase eine monatliche Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 400,00 € an den Eigentümer des herrschenden Grundstückes gezahlt wird.
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