Architektenhaus in Hanglage am Starnberger See

Starnberger SeeAm See in BayernMünchen SüdStadtregionS6 München
Kaufpreis 1.350.000 €
Zimmer 5
Größe 188 m²
82340 Feldafing

Objektdaten

Veröffentlicht am: 4. Juli 2026
Energieausweis: Energieverbrauch
Neu

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  • Objektbeschreibung

    Das 1988 errichtete Haus ist weit mehr als ein ökologisches Holzhaus; es ist ein durchdachtes Energiesystem mit Seele. Die Architektur folgt der Hanglage durch versetzte Split-Level-Ebenen, was dem Inneren eine fast schwebende Leichtigkeit verleiht.Das Besondere liegt jedoch in seinem Kern: Während die Außenhülle aus atmungsaktivem Holz besteht, wurde im Zentrum des Hauses eine massive Wandkonstruktion mit Drei-Lagen-Putz als thermischer Speicherkern integriert. Diese speichert die Wärme des massiven Grundofens sowie die passiven solaren Gewinne des Wintergartens und gibt sie zeitversetzt und sanft an die Räume ab.Der Wintergarten selbst wurde als thermischer Pufferraum konzipiert, der im Winter die tief stehende Sonne einfängt, das gesamte Haus auf natürliche Weise temperiert und der Wärmepumpe eine hohe Vorlauftemperatur bietet.Nostalgisch und funktional zugleich zeigt sich das Haus in seiner Verbindung zur Außenwelt durch vier separate Zugänge: Vom Lastenlift-Zugang in der Speisekammer über die Terrassentür der Küche bis hin zum Veranda-Austritt aus dem Wintergarten und der phänomenalen Aussichtsterrasse am Eingang - hier wird die Natur zum integralen Bestandteil des Wohnens.Im Obergeschoss bietet die Galerie mit ihrer Leseecke am Fenster einen Rückzugsort, der zum Träumen einlädt, während das sanierte Bad modernen Komfort in das warme Holzambiente bringt.Hinweis zur Eigentumsform: Das Anwesen befindet sich derzeit auf einem gemeinschaftlichen Grundstück (Flurstück 572/1, Gemarkung Feldafing, 1.358 m²). Zur separaten Veräußerbarkeit der beiden Häuser wird Wohnungs-/Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) begründet. Der auf diese Einheit entfallende Miteigentumsanteil am Grundstück sowie die Zuordnung von Sondereigentum und Sondernutzungsrechten (u. a. Gartenflächen und Stellplätze) werden im Zuge der notariellen Teilungserklärung verbindlich festgelegt. Gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Zufahrt, Treppenanlage und Hanggarage verbleiben im Gemeinschaftseigentum. Die konkreten Flächen- und Anteilsangaben werden nach Vorliegen von Teilungserklärung und Aufteilungsplan ergänzt.

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