Objektdaten
Objektbeschreibung
Solche Gelegenheiten sind auf dem Kasseler Immobilienmarkt nur äußerst selten zu finden: Dieses beeindruckende Grundstück mit einer Gesamtfläche von 6.353 m² eröffnet Investoren, Projektentwicklern und Bauträgern hervorragende Perspektiven für eine zukunftsorientierte Neubebauung.Die Liegenschaft überzeugt insbesondere durch ihre außergewöhnliche Größe sowie ihre verkehrsgünstige Lage in einem etablierten Stadtgebiet. Grundstücke dieser Dimension sind im Stadtgebiet von Kassel kaum noch verfügbar und bieten damit eine echte Rarität.Bereits im Vorfeld wurden erste Gespräche mit dem zuständigen Bauamt geführt. Nach derzeitigem Kenntnisstand erscheint eine Bebauung mit bis zu vier Vollgeschossen grundsätzlich vorstellbar. Die endgültige Bebaubarkeit sowie Art und Umfang der zulässigen Nutzung sind selbstverständlich im Rahmen eines Bauantrags bzw. einer Bauvoranfrage mit den zuständigen Behörden verbindlich abzustimmen.Durch die großzügige Grundstücksfläche bestehen vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Denkbar sind beispielsweise:MehrfamilienhäuserWohnquartiereBüro- und VerwaltungsgebäudeMischobjekte aus Wohnen und GewerbePflege- oder GesundheitsimmobilienUnternehmensstandorteDie vorhandene Grundstücksgröße bietet darüber hinaus ausreichend Platz für Stellplätze, Grünflächen sowie eine moderne Erschließung.Für Projektentwickler eröffnet sich hier die seltene Möglichkeit, ein großflächiges Areal in Kassel nach eigenen Vorstellungen zu entwickeln und langfristig attraktive Werte zu schaffen.Highlights auf einen Blick:- ca. 6.353 m² Grundstücksfläche- Seltene Grundstücksgröße im Kasseler Stadtgebiet- Hervorragendes Entwicklungspotenzial- Erste Abstimmungsgespräche mit dem Bauamt bereits erfolgt- Nach derzeitiger Einschätzung Bebauung mit bis zu vier Vollgeschossen grundsätzlich möglich- Vielseitige Nutzungsmöglichkeiten- Attraktive Lage mit guter Infrastruktur und Verkehrsanbindung- Interessant für Bauträger, Projektentwickler und InvestorenHinweis:Die Angaben zur möglichen Bebauung beruhen auf einem unverbindlichen Vorgespräch mit der zuständigen Baubehörde. Eine rechtsverbindliche Aussage kann ausschließlich durch eine Bauvoranfrage oder eine Baugenehmigung erfolgen. Sämtliche Planungen sind vom Erwerber eigenständig mit den zuständigen Behörden abzustimmen.Ähnliche Angebote
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