renovierte 1-ZiKB Wohnung in Bahnhofsnähe Hamm – ideal für Singles & Pendler

Ruhrgebiet
Warmmiete 485 €
Zimmer 1
Größe 35 m²
59065 Hamm

Objektdaten

Veröffentlicht am: 13. Juli 2026
Frei ab: 1. August 2026
Nebenkosten: 100 €
Kaltmiete 385 €
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Neu

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  • Objektbeschreibung

    Diese attraktive 1-Zimmer-Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines gepflegten und familienfreundlichen Mehrfamilienhauses aus dem Baujahr 1952 in der Hohen Straße 11 in Hamm. Mit einer Wohnfläche von ca. 35 m² bietet sie einen durchdachten Grundriss und eignet sich ideal für Singles, Berufspendler oder Auszubildende. Die Wohnung wird derzeit umfassend renoviert und befindet sich bei Übergabe in einem modernisierten und bezugsfertigen Zustand. Im Rahmen der Renovierungsarbeiten werden in allen Wohnräumen neue Laminatböden verlegt, sämtliche Fußleisten erneuert sowie alle Wände und Decken mit Raufasertapete versehen und frisch gestrichen. Darüber hinaus wird die komplette Badezimmereinrichtung erneuert. Das Tageslichtbad verfügt über eine Dusche sowie ein Fenster und sorgt für eine angenehme Belüftung. Die separate Küche ist ebenfalls mit einem Fenster ausgestattet und bietet ausreichend Platz für einen kleinen Essbereich mit Tisch und Stühlen. Zusätzlich befindet sich hier der Anschluss für eine Waschmaschine. Alle Fenster der Wohnung sind mit pflegeleichten Kunststoffrahmen und Isolierverglasung ausgestattet und tragen zu einem angenehmen Wohnkomfort bei. Die Wohnung und das Warmwasser werden über eine Gas-Kombitherme erhitzt. Jede Wohnung hat Ihren eigenen Gaszähler, welcher ähnlich wie der Stromzähler, durch den Mieter beim Versorger anzumelden ist. Die ausgeschriebenen Nebenkosten verstehen sich als Betriebskostenvorauszahlungen. Eine Heizkostenabrechnung wird durch die Vermietung nicht erfolgen, da der Verbrauch via Abschlag direkt mit dem Versorger verrechnet wird. HINWEISE ZUR HEIZUNGS- UND NEBENKOSTENABRECHNUNG Die Beheizung der Wohnung sowie die Warmwasseraufbereitung erfolgen über eine eigene Gas-Kombitherme. Jede Wohnung verfügt über einen separaten Gaszähler. Die Anmeldung des Gasliefervertrages erfolgt – analog zum Stromvertrag – eigenständig durch den Mieter bei einem Energieversorger seiner Wahl. Die in der Anzeige ausgewiesenen Nebenkosten umfassen ausschließlich die umlagefähigen Betriebskosten und werden als Betriebskostenvorauszahlung erhoben. Da der Gasverbrauch direkt zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Energieversorger über monatliche Abschläge abgerechnet wird, erfolgt seitens des Vermieters keine Heizkostenabrechnung.

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