Objektdaten
Objektbeschreibung
Das Objekt: 2 Zimmer, EG, kein Fahrstuhl, Wohnfläche: ca. 57,10 m², Stellplatz inkl. Wir bieten Ihnen diese ruhig gelegene Wohnung zur Vermietung an. Die klassische Wohnraumaufteilung mit sepater Küche, Schlaf- und Wohnzimmer bringt Ruhe ins Zuhause und vermeidet Catering-Atmosphäre im Wohnbereich. Die nach Süden ausgerichtete und beinahe uneinnehmbare Terrasse bietet Möglichkeiten zu entspannen. Das Badezimmer ist mit einer Wanne ausgestattet und verfügt über ein Fenster. Einen eigenen PKW-Stellplatz erhalten Sie hier kostenfrei dazu. Pflichtangabe gem. GEG: - Baujahr Gebäude: 1972 - Baujahr Anlagentechnik: 2014 - Energieträger: Erdgas E Energieausweistyp: Energieverbrauchsausweis Energieverbrauchskennwert: 116,3 kWh/(m²a) Energieeffizienzklasse: D GEG vs. EnEV - Unterschied in den Verordnungen Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) ist der Nachfolger der EnEV, wurde am 16.08.2020 beschlossen und trat zum 01.11.2020 in Kraft mit einer Übergangszeit bis zum 01.05.2021. Bis dahin werden Energieausweise noch nach der EnEV2014/2016 ausgestellt, ab dem 01.05.2021 dann nach GEG. Es bestehen keine Unterschiede in der Gültigkeit oder dem Geltungsbereich! Energieausweise nach EnEV2014 oder GEG sind gleichwertig. Einziger Unterschied: zusätzliche Angabe zu CO2-Emissionen jetzt auch beim verbrauchsbasierten Energieausweis nach GEG. Die Frage, ob ein Energieausweis nach GEG oder EnEV erstellt wurde, ist damit akademischer Natur und für Laien fast komplett uninteressant. Die relevanten Inhalte der EnEV finden sich in Gänze auch im GEG. Unabhängig von der verwendeten Verordnung, sind Energieausweise nach GEG und nach EnEV2014 beide 10 Jahre lang ab Ausstellung gültig. Daran ändern auch eventuelle neue Gesetzesrevisionen nichts - der Energieausweis bleibt so lange gültig, wie auf der ersten Seite in der linken oberen Ecke angegeben. Das ist selbst dann der Fall wenn die alte Verordnung durch eine neue abgelöst wird.Nichts Passendes dabei?
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