Objektdaten
Objektbeschreibung
Dieses charmante Wohnhaus aus dem Jahr 1931 befindet sich auf einem außergewöhnlich großzügigen Grundstück mit insgesamt ca. 1.231 m² Fläche, bestehend aus zwei Flurstücken, im Ortskern von Wolkersdorf. Eingebettet in ein naturnahes Umfeld mit direkter Nähe zum Wald und dem Zwieselbach bietet die Immobilie einen dauerhaft unverbaubaren Blick ins Grüne und eine hohe Wohn- und Lebensqualität. Das Haus wurde über Generationen hinweg erweitert, gepflegt und kontinuierlich modernisiert. Ein Anbau aus dem Jahr 1995 ergänzt den ursprünglichen Gebäudebestand und schafft gemeinsam mit laufenden Instandhaltungsmaßnahmen die Basis für ein vielseitig nutzbares Zuhause mit attraktiven Entwicklungsmöglichkeiten. Die Immobilie wird derzeit als Zweifamilienhaus genutzt und verfügt über zwei nahezu gleich große Wohneinheiten mit jeweils rund 90 m² Wohnfläche. Insgesamt stehen ca. 180 m² Wohnfläche mit ausreichend Zimmern zur Verfügung. Ebenso eignet sich das Haus hervorragend als großzügiges Einfamilienhaus oder für Mehrgenerationenwohnen. Die Erdgeschosswohnung verfügt über eine großzügige Terrasse, während die Wohnung im Dachgeschoss zwei Balkone bietet. Im Kellergeschoss befinden sich neben dem Heizraum eine Werkstatt sowie weitere praktische Nutzflächen. Ein Stellplatz auf dem Grundstück rundet das Angebot ab. Die vorhandenen Einbauküchen sind bereits im Kaufpreis enthalten. Im Zuge des Anbaus wurde das Dach im Jahr 1995 vollständig neu eingedeckt und gedämmt. Die Ölzentralheizung stammt aus dem Jahr 1999. Die Fenster wurden ab 2004 sukzessive erneuert und sind überwiegend als zweifach verglaste Kunststofffenster ausgeführt. Ein besonderes Highlight ist das großzügige Grundstück, das nicht nur viel Platz für Gartenliebhaber bietet, sondern auch zusätzliches Entwicklungspotenzial eröffnet. Für das Flurstück 476/22 lag in Vergangenheit bereits ein positiver Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage vor. Da für den Bereich kein Bebauungsplan besteht, richtet sich die Zulässigkeit weiterer Bauvorhaben nach § 34 BauGB und orientiert sich an der umliegenden Bebauung. Die konkrete Bebaubarkeit ist vom Erwerber mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die Zufahrt erfolgt über ein Geh- und Fahrtrecht auf dem Flurstück 476/10. Die Kombination aus historischem Charme, kontinuierlicher Pflege, großzügigem Grundstück, naturnaher Lage und zusätzlichem Baupotenzial macht diese Immobilie zu einer seltenen Gelegenheit. Ob als großzügiges Familiendomizil, Mehrgenerationenhaus oder als Investition mit Entwicklungsperspektive - hier eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten, individuelle Wohnträume zu verwirklichen.Nichts Passendes dabei?
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