Objektdaten
Objektbeschreibung
Das Wohn- und Geschäftshaus befindet sich in zentraler Ecklage von Saarwellingen und besteht aus einer Gewerbeeinheit im Erdgeschoss sowie zwei Wohnungen im Obergeschoss. Das ursprüngliche Baujahr ist nicht gesichert und wird auf ca. 1895 geschätzt. In den 1960er-Jahren erfolgte eine umfassende Sanierung des Gebäudes. Die Kunststofffenster der Wohnung mit Isolierverglasung stammen überwiegend aus den 1980er-Jahren. Beheizt wird das Objekt über eine Öl-Zentralheizung von ca. 2007. Die Liegenschaft weist Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf und bietet Investoren, Projektentwicklern oder Eigennutzern mit Entwicklungspotenzial vielfältige Möglichkeiten zur Neugestaltung und Nutzung.Gewerberäume im ErdgeschossDie Gewerbefläche im Erdgeschoss verfügt über einen großzügigen Verkaufsbereich mit großen Schaufensterflächen, mehrere separate Räume, getrennte Damen- und Herren-WCs sowie einen direkten Zugang zu den Kellerräumen. Insgesamt stehen rund 243 m² Nutzfläche zur Verfügung.Wohnungen im ObergeschossIm Obergeschoss befinden sich zwei Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 254 m². Beide Einheiten verfügen über einen separaten Hauseingang, eine Diele, insgesamt sechs Zimmer, zwei Bäder, ein Gäste-WC, eine Küche sowie eine zusätzliche Kochnische. Die Wohnungen eignen sich ideal zur Zusammenlegung zu einer großzügigen Familienwohnung oder für das Mehrgenerationenwohnen. Abgerundet wird das Raumangebot durch eine Dachterrasse sowie einen direkten Zugang zur Garage. Das nicht ausgebaute Dachgeschoss ist vom Obergeschoss aus erreichbar und bietet zusätzliches Ausbau- oder Nutzungspotenzial.ProvisionshinweisDiese Immobilie wird so angeboten, dass kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abgeschlossen wird. Die Vergütung bei der Vermittlung dieser Immobilie trägt ausschließlich der Verkäufer. Der Immobilienmakler ist der alleinige Interessenvertreter des Verkäufers und vereinbart mit dem Kaufinteressenten weder einen Vergütung, noch wird ein Maklervertrag abgeschlossen. Auch durch die Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder die Übermittlung von Unterlagen sowie die Entgegegennahme eines Kaufpreisangebots kommt kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zustande.Nichts Passendes dabei?
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