Kaufpreis 330.000 €
Zimmer 8
Größe 700 m²
38678 Clausthal-Zellerfeld
Objektdaten
Veröffentlicht am: 25. Juli 2026
Frei ab: 22. Juli 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Eckdaten zum Teilverkauf Bestandsgebäude
(Abriss und Neubebauung oder Umbau und Aufstockung auf massiven Unterbau)
Bestandsgebäude auf ca. 660 m² Grundstück (noch zu vermessende Teilfläche):
interessante Fördermöglichkeiten möglich, Informationen im unteren Verlauf.
- Voll erschlossen an der Adolf-Ey Straße liegend.
- laut B-Plan 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss.
- Es ermöglicht nach Fertigstellung ca. 700 m² BGF.
- Umbau oder Baubeginn sofort möglich
Gemäß B-Plan sind im B-Plangebiet folgende Nutzungen zulässig:
alle dem Wohnen dienenden Wohnformen:
o z.B. auch Seniorenbetreutes Wohnen,
o Studentisches Wohnen und Wohnen für Junge Generation
die der Versorgung des Gebietes dienenden:
o Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie auch nicht störende Handwerksbetriebe
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Ausnahmsweise können auch zugelassen werden:
o Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
Anlagen für Verwaltungen
Fördermittel:
Mit der Förderbank, der NBank Niedersachsen und dem Landkreis Goslar wurden Konsultationen über Fördermöglichkeiten geführt.
Es wurden Fördermittel für den Wohnungsbau und für den Bau von Studentenwohnungen in Aussicht gestellt.
Aktuelle Förderbedingungen Wohnungsbau:
Die Bemessung des Förderdarlehens beträgt in Abhängigkeit der Mietstufe bis zu 5.270 Euro Gesamtkosten je m² Wohnfläche.
Darlehen der Förderbank können bis zu 75 % der Gesamtkosten gewährt werden.
Durch den Antragsteller können ca. 15% als Guthaben, Sach- und Arbeitsleistungen erbracht werden.
Ca. 10% sind als Geldmittel oder Wert des lastenfreien Baugrundstückes nachzuweisen.
Für rollstuhlgerechte Wohnheimplätze nach DIN 18040-2 „R“ oder Eltern-Kind-Apartments
beträgt die Höhe des Darlehens bis zu 140.650 Euro je Wohnheimplatz.
Aktuelle Förderbedingungen Studentenwohnungen:
In CLZ wird auch der Bau von Studentenwohnplätzen gefördert
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 111.620 Euro je Wohnheimplatz.
Die detaillierten Förderbedingungen ergeben sich aus den geltenden Förderrichtlinien der NBank des Landes Niedersachsen.
Es gelten ausschließlich die jeweiligen aktuellen Bedingungen der Förderbank, die selbstständig zu prüfen sind.
Kontakte zu den Ansprechpartnern können vermittelt werden.