Objektdaten
Objektbeschreibung
Auf der 1.028 m² großen Liegenschaft steht ein sehr gepflegtes Wohnhaus aus dem Jahr 1936, das mit echter Substanz, hohen Decken und einem unverwechselbaren Charakter überzeugt.Das Haus wurde über die Jahrzehnte kontinuierlich gepflegt und modernisiert, eine solide Grundlage für eine behutsame Sanierung.Durchgeführte Modernisierungen im Überblick:1980er Jahre: Umfangreiche Renovierung, u. a. Küche, Böden und Bäder1993: Austausch Heizungsanlage2015: Erneuerung des Parketts2018: Austausch der Fenster sowie der HaustürEckdaten auf einen Blick:. Baujahr 1936. 5 Zimmer. ca. 130 m² Wohnfläche + ca. 46 m² Balkon- und Terrassenflächen. voll unterkellert. Rotklinkerfassade. weiße Kunststofffenster mit Dreifachverglasung und außenliegenden Sprossen. Hohe Decken, teilweise mit Rundkehlen. Pitchpine-Dielen in den Wohnräumen. Großzügiges Wohnzimmer mit Esszimmerdurchgang und Austritt auf die Terrasse. Küche mit Einbauten und direktem Zugang zu Terrasse und Garten. Obergeschoss: Vollbad sowie drei weitere Schlafzimmer, eines mit Balkon. Spitzboden, Garage, Kellerabstellräume, CarportstellplätzeGrundstück & Bebaubarkeit:Das Grundstück misst ca. 1.028 m² und liegt eingebettet in einen gewachsenen Straßenzug parallel zum Alsterlauf, geprägt von altem Baumbestand, Tannen und Obstbäumen. Die Liegenschaft ist vollständig erschlossen.Für den Fall einer späteren Neubebauung bietet das Grundstück interessante baurechtliche Voraussetzungen: Orientiert am Baustufenplan Poppenbüttel B46 (14.01.1955, W1o) ist eine Wohnbebauung mit einem Vollgeschoss und Staffelgeschoss in offener Bauweise zulässig, mit einer überbaubaren Fläche von ca. 205 m² und einer potenziellen Wohnfläche von über 300 m².Zusatzinformation:Der rechtsseitige Nachbar hat sein Grundstück bereits ideell geteilt und den hinteren Teil mit einem Einfamilienhaus bebaut. Auch wenn es sich bei ihm um ein Eckgrundstück handelt und die Erschließung des hinteren Teils somit über den Goldröschenweg erfolgt, liegt es nahe, dass eine vergleichbare Lösung auch für die hier angebotene Liegenschaft denkbar wäre.Das Baurecht in diesem Bereich gilt nach § 34 BauGB und lässt eine Orientierung an der vorhandenen Nachbarbebauung als Referenz zu. Mit einer Grundstücksbreite von ca. 17 m wäre eine Erschließung in Form eines Pfeifenstielgrundstücks vorstellbar, sodass eine spätere Teilung, beispielsweise ein Verkauf von ca. 500 m² des hinteren Bereichs, eine realistische Option darstellen könnte.Alle Angaben sind vorbehaltlich einer individuellen baurechtlichen Prüfung sowie der Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt zu verstehen.Ähnliche Angebote
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