Warmmiete 1.500 €
Zimmer 1
Größe 75 m²
38106 Braunschweig
Objektdaten
Veröffentlicht am: 29. Juli 2026
Kaltmiete 1.000 €
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Willkommen in unserem stilvoll eingerichteten Altbau-Apartment im beliebten Braunschweiger Östlichen Ringgebiet. Die Wohnung ist ideal für alle, die eine hochwertige, sofort bezugsfertige Unterkunft längerfristig auf Zeit suchen – ob beruflich, in einer Übergangsphase oder für ein Projekt in der Region.
Die Wohnung:
3 Zimmer, komplett und hochwertig möbliert. Du ziehst mit dem Koffer ein – alles andere ist da.
2 Schlafzimmer, jeweils mit Queensize-Doppelbett (1,60 m)
1 Babybett vorhanden (bei Bedarf)
Wohnzimmer mit Essplatz, Schlafcouch und Smart TV
Voll ausgestattete Küche mit Spülmaschine, Kaffeemaschine, Geschirr, Kochutensilien
Großes Badezimmer: mit Whirlpool-Badewanne, mit Stehdusche, 2 Waschbecken.
Eigener Waschtrockner außerhalb der Wohnung
Bügelbrett und Bügeleisen
Schneller WLAN-Anschluss
Kellerraum für zusätzlichen Stauraum
Die Lage:
Ruhig gelegen, aber trotzdem mittendrin:
Straßenbahn Linie 3 direkt vor der Tür – 5 Min. bis zur Innenstadt
Bahnhof Gliesmarode fußläufig – ideal für Pendler (Anschluss RB47)
Kostenlose Parkplätze rund um das Haus, immer verfügbar
Fußläufig zu EDEKA, Bäckerei, Apotheke, Cafés und Restaurants
Ca. 15 Min. mit dem Auto zum Volkswagen-Werk
Fitness, Bäckerei, Restaurant im gleichen Gebäude bzw. direkt nebenan.
Verfügbarkeit & Konditionen:
Verfügbar ab: 01.09.2026 (Einzug ggf. auch früher möglich – bitte anfragen)
Mindestmietdauer: 2 Monate
Maximale Mietdauer: 8 Monate - nach Absprache ggf. auch länger
Zeitmietvertrag mit fester Laufzeit
Festpreis inkl. aller Kosten (Möblierung, High-Speed Internet, Nebenkosten) : 1580€
Interesse?
Bitte kurz vorstellen mit:
Wer zieht ein? (Alleinstehend, Paar, Familie, Mitarbeiter…)
Gewünschter Mietzeitraum (Einzug + Auszug)
Beruflicher Hintergrund
Ggf. Referenzen (letzter Vermieter, Arbeitgeber-Bescheinigung)
Das Ausstellen einer Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz — BMG) ist möglich!