Objektdaten
Objektbeschreibung
Familien oder Paaren, die einen Rückzugsort mit ausreichend Platz suchen, eröffnen sich auf dem ca. 1.481 m² großen, kaum einsehbaren und zum Ahrensburger Wanderweg hin sanft abfallenden Grundstück beste Voraussetzungen für ein Neubauprojekt. Oder - in der 1952 erbauten, heute stark sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie mit ca. 155 m² Wohnfläche - jede Menge Möglichkeiten, eigene Wohnträume zu verwirklichen. Betritt man letztere durch die an der Rückseite positionierte Haustür, eröffnet sich ein heller Eingangsbereich mit offener Treppe in Richtung Keller und Dachgeschoss. Der anschließende Flur führt, vorbei an einem Duschbad mit Tageslicht, direkten Weges in die funktional ausgestattete Küche mit Zugang zu Außentreppe, Carport und Garten. Rechterhand folgt das lichtdurchflutete Herzstück des Hauses: ein einladender, insgesamt ca. 62,4 m² großer Wohnbereich mit Kamin, beheiztem Wintergarten (ca. 7 m²) und großflächigen, 4-fach verglasten Fensterfronten (2014 erneuert), welche einen herrlichen Blick über die großzügige Terrasse und den traumhaften Garten freigeben. Wann immer Sie hier mit Familie oder Freunden zusammentreffen, wird garantiert gemütlich gemeinsam gegessen, geredet, gespielt und gelacht! Drei weitere geräumige Zimmer (ca. 10 m², 18 m² und 20 m² groß) und ein zweites Vollbad mit Dusche und Badewanne im Dachgeschoss (ebenfalls mit Fenster) komplettieren das insgesamt sehr durchdachte Wohnkonzept in der oberen Etage. Weitreichende Lagerfläche findet sich im Untergeschoss mit Heizungsraum, Waschküche und vielseitig nutzbarem Abstellraum. Hier besonders clever geplant: die integrierte Garage samt vorgebautem Carport, dank derer Sie Ihre Einkäufe bei jedem Wetter trockenen Fußes und über kurze Wege verstauen können.Und auch die ebenfalls ca. 50 m² große Terrasse, die über die gesamte Breite des Hauses zur Auszeit einlädt, überzeugt - ganz egal, ob Sie zukünftig von hier aus Ihren Kindern beim Toben im weitläufigen Garten zusehen, einfach nur den Blick schweifen lassen und die Schönheit des lauschigen Gartens genießen oder bei einem Schläfchen im Sonnenschein entspannen möchten. Das teilbare Grundstück an sich befindet sich nicht innerhalb eines Bebauungsplanes und ist hinsichtlich Grundfläche, Baumasse und der zu überbauenden Grundstücksfläche nach § 34 BauGB (Einfügegebot) nutzbar, orientiert sich also an Umfang und Fluchten der Nachbarschaftsbebauung. Zu den südöstlich vorgelagerten Waldflächen ist ein Abstand von mindestens 30 m einzuhalten.Neubau oder Sanierung, wer sich ein naturnahes Zuhause oder einen charismatischen neuen Lebensmittelpunkt mit perfekter Anbindung, umfassender Infrastruktur und viel Potential für kreative Ideen wünscht, ist an diesem zentrumsnah gelegenen Standort in jeder Hinsicht goldrichtig!Nichts Passendes dabei?
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