Wochenendhaus am Stedener See – gepflegtes Blockbohlenhaus auf Pachtgrundstück

Kaufpreis 73.500 €
Zimmer 3
Größe 48 m²
27729 Holste

Objektdaten

Veröffentlicht am: 8. August 2026
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Neu

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  • Objektbeschreibung

    In ruhiger, grüner Lage im beliebten Wochenendgebiet Stedener Forst / Stedener See in Holste erwartet Sie dieses gepflegte Blockbohlenhaus auf einem ca. 300 m² großen Pachtgrundstück.Das Haus bietet auf ca. 48,5 m² eine gemütliche und gut nutzbare Raumaufteilung. Neben dem Wohnbereich stehen ein Schlafzimmer, ein weiterer Raum, Küche, Badezimmer sowie ein Hauswirtschafts-/Abstellbereich zur Verfügung. Ergänzt wird das Raumangebot durch einen Schlafboden.Besonders schön ist das liebevoll angelegte und vollständig eingefriedete Grundstück. Gewachsene Hecken und Bepflanzungen sorgen für Privatsphäre und schaffen eine angenehme, geschützte Atmosphäre. Ein Gerätehaus sowie weitere Abstellmöglichkeiten bieten ausreichend Platz für Gartengeräte, Fahrräder und alles, was man für entspannte Tage im Grünen benötigt. Ein PKW-Stellplatz befindet sich direkt am Grundstück.Das Haus eignet sich ideal für alle, die einen überschaubaren Rückzugsort in naturnaher Umgebung suchen - sei es für Wochenenden und Freizeit oder für einen längerfristigen Aufenthalt.Besonderheit PachtgrundstückBei dem Grundstück handelt es sich nicht um Eigentumsland, sondern um ein Pachtgrundstück. Der Erwerb des Hauses setzt daher voraus, dass zwischen dem Käufer und dem Verpächter ein neuer Pachtvertrag zustande kommt. Die Zustimmung des Verpächters ist Voraussetzung für die Übernahme.Für die Zustimmung werden unter anderem eine SCHUFA-Auskunft ohne Negativeinträge, Einkommensnachweise sowie ein Sicherheitsdeponat in Höhe von 2.500,00 € verlangt.Wichtig für Kaufinteressenten ist außerdem, dass ein Haus auf Pachtgrund grundsätzlich nicht wie eine klassische Immobilie über ein grundbuchlich besichertes Immobiliendarlehen finanziert werden kann. Entsprechende Eigenmittel bzw. eine alternative Finanzierung sollten daher vor einer Besichtigung geklärt sein.ErstwohnsitzDas Objekt befindet sich in einem ausgewiesenen Wochenendgebiet. Ein Erstwohnsitz wird in diesem Gebiet jedoch geduldet; mehrere Bewohner nutzen ihre Häuser ganzjährig und haben dort ihren dauerhaften Wohnsitz.Die formelle baurechtliche Einstufung als Wochenendgebiet bleibt hiervon unberührt.Interesse geweckt?Gerne vereinbaren wir nach vorheriger Klärung der Voraussetzungen für die Übernahme einen persönlichen Besichtigungstermin.

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