Objektbeschreibung
Angeboten wird ein Wohn- bzw. Geschäftshaus mit Nebengebäuden auf einem Grundstück von 2.371 m² in Gensingen (Gemarkung Gensingen, Flur 4, Flurstück 148/3). Das Anwesen wurde um 1949/50 errichtet und über Jahrzehnte gewerblich genutzt - unter anderem als Büro- und Werkstattfläche. Es steht derzeit leer und ist sanierungsbedürftig.Das Objekt richtet sich an Betriebe, die Fläche brauchen: Handwerk, Handel, Lager, Werkstatt, Dienstleistung. Neben dem Hauptgebäude gehören Nebengebäude zum Bestand, die sich als Werkstatt, Lager, Fuhrparkunterstellung oder Betriebsräume nutzen lassen.
Die Gesamtfläche verteilt sich auf rund 500 m² Nutzfläche verteilt auf mehrere Ebenen und erlaubt eine flexible Aufteilung in Betriebs-, Büro- und Sozialräume.Planungsrecht und EntwicklungspotenzialDas Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Alexander-Bretz-Straße" der Ortsgemeinde Gensingen (in Kraft seit 19.01.1999) und ist dort als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Die Festsetzungen eröffnen erheblichen Spielraum:Grundflächenzahl 0,8 - bei 2.371 m² Grundstücksfläche rund 1.897 m² überbaubare FlächeBaumassenzahl 6,0 - rechnerisch rund 14.200 m³ realisierbare BaumasseFirsthöhe bis 12,50 mBauweise und Dachform freiDamit ist das Grundstück nach heutigem Bestand bei Weitem nicht ausgenutzt.
Für Betriebe mit Wachstumsperspektive, für Erweiterungsbauten oder für ein vollständig neues Betriebsgebäude bietet sich hier eine Reserve, die im Bestand nur selten verfügbar ist. Eine Bestandsklausel des Bebauungsplans erlaubt es zudem, bestehende Gebäude mit größerer Höhe auch bei Umbau oder Sanierung in dieser Größe und Höhe beizubehalten.Zur WohnnutzungIm Gewerbegebiet sind Wohnungen nach § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässig, sofern sie einem Betrieb zugeordnet und ihm gegenüber untergeordnet sind - etwa als Betriebsleiter- oder Betriebsinhaberwohnung.
Der Bebauungsplan schließt diese Ausnahme für den hier maßgeblichen Bereich nicht aus. Das Objekt eignet sich damit für Käufer, die Betrieb und Wohnen an einem Standort verbinden möchten. Eine Nutzung als reines Wohnhaus ohne betrieblichen Bezug ist planungsrechtlich nicht vorgesehen. Wir empfehlen jedem Interessenten, sein Nutzungskonzept vorab über eine Bauvoranfrage bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen abzusichern; sämtliche Unterlagen einschließlich Bebauungsplan stellen wir hierfür zur Verfügung.Sanierung nach AbspracheDie Eigentümerseite bietet an, das Gebäude vor Übergabe nach Abstimmung mit dem Käufer zu sanieren.
Umfang, Ausführungsstandard, Zeitplan und die Auswirkung auf den Kaufpreis werden individuell vereinbart und im Kaufvertrag festgehalten. Käufer haben damit die Wahl zwischen dem Erwerb im heutigen Zustand zum entsprechend kalkulierten Preis und der Übernahme eines hergerichteten Objekts ohne eigene Bauleitung - ein Vorteil gerade für Betriebe, die keine Kapazitäten für ein Bauprojekt neben dem Tagesgeschäft haben.Der Leerstand ist dabei praktisch: Das Anwesen ist sofort verfügbar, jederzeit besichtigungsfähig und ohne Rücksicht auf laufende Nutzungen umzubauen.HinweiseZugunsten des Grundstücks ist ein durch den Bebauungsplan festgesetztes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zur Erschließung eingetragen.
Das Grundstück ist mit einem Fernmeldekabelrecht zugunsten der Bahn (1952) belastet. Alle Angaben beruhen auf Informationen der Eigentümerin, dem Bebauungsplan und öffentlich zugänglichen Quellen; eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen. Flächenangaben erfolgen nach Aufmaß und sind nicht Gegenstand einer Beschaffenheitsvereinbarung.
Objektdaten
