Objektbeschreibung
- Sie müssen mit Hauptwohnsitz in einer parkraumbewirtschafteten Zone von Kaiserslautern gemeldet sein.
- Sie sind Kraftfahrzeughalter, d.h. Sie haben ein Fahrzeug auf Ihre Person am Hauptwohnsitz zugelassen
- Oder Sie sind nicht die/der eingetragene/r Eigentümer/in des KFZ, können aber eine Nutzungsbescheinigung der/des Eigentümer/in einreichen
- Fahrzeugeigentümer, aber als Zweit- oder zusätzlicher Halter im Kraftfahrzeugschein eingetragen (Kopie des Kraftfahrzeugscheins ist erforderlich)
- Oder Sie haben von Ihrer Firma einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt (Firma muss dies auf dem Antrag für den Parkausweis bestätigen).
- Voraussetzung ist außerdem, dass Sie keinen Stellplatz oder Garage zur Verfügung gestellt bekommen. Sind Sie Mieter/in einer Wohnung, so muss dies durch den Wohnungseigentümer/-geber durch eine sog. Negative Stellplatzbescheinigung bestätigt werden.
- Grundsätzlich wird nur ein Kraftfahrzeugkennzeichen in den Bewohnerparkausweis eingetragen. Die Erteilung eines Ausweises ganz ohne Eintragung eines Kennzeichens oder mit der Eintragung mehrerer Fahrzeuge kann nur ausnahmsweise erfolgen (zum Beispiel bei Zulassung mehrerer Fahrzeuge auf eine(n) Bewohner/-in oder bei ständig wechselnden Firmenwagen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wird).
Objektdaten
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