Objektbeschreibung
- Anfang September 2026 erfolgte ein vollständiger Neuanstrich sowie eine professionelle Reinigung der Wohnung. Die Wohnung ist leerstehend.- Hausgeld: 339 € (WPL 2026)- davon umlagefähig: 268 €- davon nicht umlagefähig: 68 € inkl. 26 € für die Rücklagenzufuhr- Ein Hausmeisterservice kümmert sich um die Hausreinigung, sodass keine Kehrwoche von den Bewohnern zu leisten ist.- Rücklagen gesamt: 3.406,78 € (Stand: 31.12.2025)- Rücklagen Wohnung: 436,06 € (Stand: 31.12.2025)- Aus den Rücklagen wurde in 2024 eine neue Heizungsanlage (Gas-Zentral) eingebaut sowie auf dem Dach eine Taubenabwehr angebracht. - Es stehen keine geplanten Sanierungen, Sonderumlagen, o.ä. an.Insgesamt besteht das Gebäude aus 7 Einheiten:- davon 2 Ladenflächen im EG- davon 1 Büro und eine Wohnung im 1. OG- davon 2 Wohnungen im 2. OG- davon 1 Wohnung im DGWichtiger Hinweis:Das Grundstück der Immobilie befindet sich vollständig innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets "Schwaigern Mitte". Für das Grundstück wurde ein entsprechender Sanierungsvermerk gemäß § 143 Abs. 2 BauGB im Grundbuch eingetragen.- Ziel der Sanierungsmaßnahme ist unter anderem die Weiterentwicklung und Aufwertung gewachsener baulicher Anlagen.- Für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Förderung durch die Stadt Schwaigern, sofern die jeweilige Maßnahme den Sanierungszielen entspricht. Eine Förderung kann nicht pauschal zugesichert werden und ist im Einzelfall mit der Stadt abzustimmen.- Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet finden die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des § 144 BauGB Anwendung. Der Verkauf des Grundstücks ist daher sanierungsrechtlich genehmigungspflichtig.-> Die erforderliche Sanierungsgenehmigung wird im Rahmen des Verkaufs durch den beurkundenden Notar bei der Stadt Schwaigern beantragt. Die Entscheidung hierüber obliegt dem städtischen Hauptausschuss. Daher sind die entsprechenden Sitzungstermine bei der zeitlichen Abwicklung des Verkaufs zu berücksichtigen.-> Die Sanierung "Schwaigern Mitte" wird gemäß § 2 der Sanierungssatzung im umfassenden Verfahren durchgeführt. Damit finden die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152-156a BauGB Anwendung.!! -> Im Rahmen des umfassenden Sanierungsverfahrens können gemäß § 154 BauGB grundsätzlich sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge entstehen. Diese können sich aus einer durch die Sanierungsmaßnahme bedingten Erhöhung des Bodenwerts ergeben. Die Höhe eines möglichen Ausgleichsbetrags steht derzeit noch nicht fest. Hierfür ist gemäß § 154 Abs. 2 BauGB zunächst die Feststellung der maßgeblichen Anfangs- und Endwerte erforderlich. Diese Feststellung ist nach aktueller Auskunft der Stadt Schwaigern bislang noch nicht erfolgt.- Darüber hinaus besteht gemäß § 24 BauGB grundsätzlich ein gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde für Grundstücke innerhalb förmlich festgelegter Sanierungsgebiete.- Weitere Infos finden Sie unter: https://www.schwaigern.de/wegweiser/verfahren/S/sanierungsgebiet-schwaigern-mitte-id_211/
Objektdaten
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