Objektbeschreibung
Das rückwärtig belegene Grundstück befindet sich im Bereich des Baustufenplans Sasel in Verbindung mit der Baupolizeiverordnung von 1938. Daraus ergeben sich für das rd. 648 m² große Grundstück folgende Rahmenbedingungen: zweigeschossige, offene Wohnbebauung und eine bebaubare Fläche von 3/10 (GRZ 0,3) des gesamten Grundstückes. Das Grundstück wird kurzfristig real geteilt. Ein Wegerecht ist über die östliche Seite des vorderen Grundstücks vorgesehen. Im Grundbuch ist eine sogenannte ATAG-Klausel eingetragen. Diese Baubeschränkung schützt den charakteristischen Charme der großzügigen Grundstücke im Alstertal: Es dürfen nur Wohnhäuser errichtet werden, und die Anzahl der Wohneinheiten ist klar begrenzt .
Objektdaten
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