Objektbeschreibung
Das genehmigte Gebäude hat die Abmessungen 18,37 m x11,49 m und ist eingeschossig mit zwei Dachgeschossen.
Mit der Baugenehmigung wurden Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften erteilt.
1. Die zulässige bebaubare Fläche darf um 0,2/10 auf 2,2/10 durch Terrassen und Balkone und um 1/10 auf 4/10 durch die Nebenanlagen überschritten werden. Das Wohngebäude selbst hält 2/10 ein.
2. Das Zulassen einer Carportanlage mit extensivem Gründach für 5 Stellplätze und einem überdachten Bereich für Müllcontainer im Vorgarten.
Die Architektur des Gebäudes fügt sich in der Nachbarschaft ein und macht gleichzeitig durch die symmetrische und wohlproportionierte Fassadengliederung auf sich aufmerksam.
Objektdaten
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