Objektbeschreibung
Auf dem Grundstück von ca.601m²wurde ein bestehendes EFH abgerissen und kann wieder neu mit einem Einfamilienhaus oder aber einem Mehrfamilienhaus bebaut werden.Das Grundstück kann gemäß § 34 des BauGB bebaut werden. Interessant sowohl für Bauträger als auch für private Bauherren.Die genauere Bebauung ist mit dem dafür zuständigen Bauamt abzusprechen.
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