***Baugrundstück mit ca. 980 m² – ideal für ein Mehrfamilienhaus***

84508 Burgkirchen a.d. Alz
Frei ab
16. September 2026
Grundstück
980 m²

Objektbeschreibung

Ein Allgemeines Wohngebiet dient nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorwiegend dem Wohnen. Typischerweise sind dort insbesondere Wohngebäude zulässig; daneben können unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise kleinere Läden, gastronomische Betriebe oder Einrichtungen für soziale, kirchliche, kulturelle oder gesundheitliche Zwecke zulässig sein.Für Ihr Grundstück bedeutet die Darstellung WA im Flächennutzungsplan vereinfacht: Die Fläche ist grundsätzlich für eine überwiegende Wohnnutzung vorgesehen.

Da hier aber kein Bebauungsplan besteht und das Grundstück nach § 34 BauGB beurteilt wird, richtet sich die konkrete Zulässigkeit eines Mehrfamilienhauses insbesondere danach, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt.Für ein Exposé würde ich deshalb nicht schreiben, dass ein Mehrfamilienhaus definitiv zulässig ist, solange keine entsprechende Bauvoranfrage/Baugenehmigung vorliegt.

Besser wäre etwa: "Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan weist den Bereich als Allgemeines Wohngebiet (WA) aus. Eine Bebauung ist grundsätzlich unter Berücksichtigung der vorhandenen Umgebungsbebauung und der Vorgaben des § 34 BauGB möglich.

490.000 € Kaufpreis
Objekt-Nr. 26GA8GZJSXCP

Objektdaten

Veröffentlicht am: 29. September 2026
Frei ab: 16. September 2026
Neu

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