Objektbeschreibung
Zum Stand der Eintragung in die Denkmalliste haben wir folgende Information vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege erhalten:Der Denkmalwert für das Wohnhochhaus hat sich bestätigt, zugleich wurde der Denkmalwert auch für die Wohnzeile Friedrich-Schiller-Str. 12 festgestellt. Die beiden Bauten des Ledigenwohnheims bilden ein bauliches Ensemble und beziehen sich in ihrer städtebaulichen Anlage aufeinander. Dies ist bereits in der Erläuterung der Architekten 1964 als Planungsziel ausgeführt worden. Die Eintragung des Denkmals Ledigenwohnheim, bestehend aus Wohnhochhaus und Wohnzeile wird voraussichtlich Ende Januar 2026 erfolgen.
Objektdaten
