Objektbeschreibung
Ein Haus mit Platz für eigene Ideen und ein Grundstück, das Möglichkeiten eröffnet: In Weener-Möhlenwarf erwartet Sie ein freistehendes Einfamilienhaus mit rund 141,28 m² Wohnfläche auf einem 1.411 m² großen Grundstück. Das Angebot richtet sich an Käufer, die ein bestehendes Zuhause modernisieren möchten, ebenso wie an Interessenten, die eine neue wohnwirtschaftliche Nutzung des Grundstücks prüfen möchten.Der Grundriss bietet eine vielseitige Aufteilung über Erd- und Dachgeschoss.
Im Erdgeschoss befinden sich ein Wohnzimmer, ein separates Esszimmer, zwei als Schlafzimmer ausgewiesene Räume und ein Büro. Hinzu kommen die Küche mit vorhandener Einbauküche, ein Badezimmer und ein separates WC. Damit stehen bereits auf dieser Ebene Räume zum Wohnen, Schlafen und Arbeiten zur Verfügung. Im Dachgeschoss ergänzen drei weitere als Schlafzimmer ausgewiesene Räume das Platzangebot und lassen sich je nach Bedarf auch als Gäste- oder Hobbyzimmer nutzen.Rund 54,88 m² zusätzliche Nutzfläche verteilen sich laut Flächenberechnung auf den Teilkeller, einen Abstellraum, den Heizungsraum und eine Garage.
Sie bieten Stauraum und praktische Flächen für den Alltag. Die vorhandene Terrasse und die Grundstücksgröße eröffnen Spielraum für eine Gartengestaltung nach eigenen Vorstellungen - etwa mit Sitzbereichen, Spielflächen oder einem Nutzgarten.Das Wohnhaus ist renovierungsbedürftig und bietet die Gelegenheit, Ausstattung und Wohnkomfort im Zuge einer Modernisierung selbst zu gestalten. Beheizt wird es über eine Gas-Zentralheizung; der Wärmeerzeuger stammt laut Energieausweis aus dem Jahr 2013. Die Immobilie ist unbewohnt und sofort verfügbar.
Der aktuelle Bedarfsausweis weist einen Endenergiebedarf von 249,8 kWh/(m²·a) und die Energieeffizienzklasse G aus.Für eine mögliche Neuentwicklung ist der Bebauungsplan Nr. 93 WM "Lilienstraße" maßgeblich. Nach den vorliegenden Objektdaten gelten ein allgemeines Wohngebiet, eine Grundflächenzahl von 0,4, eine Geschossflächenzahl von 0,8, bis zu zwei Vollgeschosse und eine offene Bauweise. Baugrenzen und festgesetzte Schallschutzvorgaben sind zu berücksichtigen.
Ob eine Grundstücksteilung, eine zusätzliche Bebauung oder ein Ersatzneubau umsetzbar ist, hängt von der konkreten Planung und der behördlichen Prüfung ab.Die Wohn- und Nutzflächen beruhen auf der vorliegenden Flächenberechnung. Eine baurechtliche Prüfung der aufgemessenen Flächen und ihrer Nutzung hat im Rahmen dieser Berechnung nicht stattgefunden.
Objektdaten
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