Objektbeschreibung
Eine Bebauung kann entsprechend dem gültigen Bebauungsplan "Oberer Garten" erfolgen.
Im Rahmen des sogenannten Bauturbos (§ 246e BauGB) können unter bestimmten Voraussetzungen vereinfachte Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum bestehen. Ob und in welchem Umfang diese für das vorliegende Grundstück genutzt werden können, ist im Einzelfall mit der zuständigen Baurechtsbehörde abzustimmen.
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