Objektbeschreibung
Diese vielseitig nutzbare Immobilie in Ansbach bietet interessante Perspektiven für Gastronomen, Investoren, Eigennutzer und Projektentwickler. Das Gebäude wurde im Jahr 1981 errichtet und im Laufe der Jahre immer wieder in Teilbereichen renoviert. Gleichzeitig besteht in verschiedenen Bereichen Renovierungs- und Modernisierungsbedarf, wodurch sich die Möglichkeit bietet, das Objekt nach eigenen Vorstellungen neu zu gestalten und weiterzuentwickeln.Im Erdgeschoss befindet sich die ehemalige Gastronomiefläche mit einem Gastraum von ca. 84 m². Ergänzt wird dieser durch rund 34 m² Nebenflächen, bestehend aus Küche, Sanitärbereichen und Abstellraum.
Die Küche selbst verfügt über ca. 18 m² Fläche. Von der bisherigen gastronomischen Ausstattung sind unter anderem ein Pizzaofen sowie die vorhandene Lüftungsanlage erhalten. Eine vollständige Kücheneinrichtung ist nicht mehr vorhanden.Der großzügige Gastraum mit seinen Fensterflächen und mehreren Zugängen bietet eine gute Grundlage für eine erneute gastronomische Nutzung. Ebenso sind - vorbehaltlich der jeweiligen rechtlichen und behördlichen Voraussetzungen - andere gewerbliche Nutzungskonzepte denkbar.Ein weiterer Vorteil ist die Vollunterkellerung des Gebäudes.
Im Untergeschoss stehen insgesamt ca. 118 m² Kellerfläche zur Verfügung. Hier befinden sich weitere Lager- und Nebenräume, ein zusätzliches WC sowie ein Kühlraum. Teile des Untergeschosses sind beheizbar und schaffen zusätzliche Nutzungs- und Lagermöglichkeiten.Die Beheizung des Gebäudes erfolgt über eine Viessmann-Gastherme aus dem Jahr 2005. Vor der Immobilie stehen großzügige befestigte Freiflächen zur Verfügung, die beispielsweise als Stellplatz-, Zufahrts- oder Außenfläche genutzt werden können.Besonders interessant ist die Entwicklungsperspektive zur Wohnnutzung.
Eine entsprechende Anfrage wurde bereits bei der Stadt gestellt. Nach der bisherigen Rückmeldung wurde die grundsätzliche Möglichkeit einer Nutzungsänderung von Gewerbe bzw. Gastronomie zu Wohnzwecken positiv beurteilt. Denkbar wäre beispielsweise die Schaffung von zwei kleineren Wohneinheiten, sofern die konkrete Planung die baurechtlichen Anforderungen erfüllt.Die tatsächliche Nutzungsänderung bleibt jedoch genehmigungspflichtig und muss im Rahmen eines entsprechenden Bauantrags bzw. Genehmigungsverfahrens abschließend geprüft werden.
Die konkrete Ausgestaltung, Wohnungsgrößen und Raumaufteilung sind daher mit den zuständigen Behörden und gegebenenfalls einem Architekten abzustimmen.Aufgrund des vorhandenen Renovierungsbedarfs richtet sich das Angebot insbesondere an Käufer, die den Bestand gezielt modernisieren, neu strukturieren oder einer neuen Nutzung zuführen möchten. Die Kombination aus großzügiger Erdgeschossfläche, vollständiger Unterkellerung, vorhandener Infrastruktur und der bereits positiv eingeschätzten Möglichkeit einer Wohnnutzung macht diese Immobilie zu einem interessanten Angebot für Kapitalanleger, Projektentwickler, Eigennutzer und Gewerbetreibende.
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