Objektbeschreibung
Ein eigener Platz im Grünen mit weitem Blick bis zu den Zittauer Bergen: Dieses rund 810 m² große Hanggrundstück in Eckartsberg bietet Familien, Gartenfreunden und Erholungssuchenden einen besonderen Rückzugsort. Ein etwa 40 m² großer Freizeitbungalow ist bereits vorhanden. Ob künftig eine Wohnbebauung möglich ist, kann der Käufer durch einen eigenen Antrag auf Vorbescheid prüfen lassen.Ein Platz zum Abschalten, Gärtnern und GenießenDas rund 810 m² große Grundstück befindet sich in schöner Hanglage im Mittelherwigsdorfer Ortsteil Eckartsberg.
Durch das hügelige Gelände entstehen unterschiedliche Grundstücksebenen und immer wieder neue Blickachsen. Besonders reizvoll ist der weite Ausblick über Zittau bis zur Silhouette der Zittauer Berge, der sich von der Terrasse des Bungalows und von Teilen des Grundstücks eröffnet.Auf dem Grundstück befindet sich ein etwa 1970 errichteter Freizeitbungalow mit einer Fläche von rund 40 m². Er bildet bereits einen festen Mittelpunkt für Gartentage, Wochenenden und kleine Auszeiten im Grünen.
Der vorhandene Bestand bietet Käufern mit handwerklichem Geschick und Freude am Gestalten die Möglichkeit, den Bungalow und das Grundstück schrittweise nach den eigenen Vorstellungen herzurichten.Das Grundstück ist als Erholungsfläche ausgewiesen und eignet sich aktuell insbesondere als Garten- und Freizeitgrundstück. Die Hanglage erfordert bei der Pflege und Gestaltung etwas Tatkraft, belohnt dafür jedoch mit viel Grün, individuellen Rückzugsbereichen und einem außergewöhnlichen Fernblick.Wasser und Abwasser liegen nach Angaben des Eigentümers an. Ein eigener Stromanschluss ist derzeit nicht vorhanden.
Stromanschlüsse befinden sich auf benachbarten Grundstücken. Ob und zu welchen Bedingungen ein eigener Anschluss hergestellt werden kann, ist vom Käufer unmittelbar mit dem zuständigen Versorgungsunternehmen zu klären. Die damit verbundenen Kosten trägt der Käufer.Die Zufahrt erfolgt über eine öffentlich gewidmete Anliegerstraße.Für das Grundstück besteht kein Bebauungsplan. Nach Auskunft des Bauamtes des Landkreises Görlitz wird die planungsrechtliche Zulässigkeit eines konkreten Vorhabens deshalb standort- und vorhabenbezogen im Einzelfall nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.Ob auf dem Grundstück künftig ein Wohngebäude errichtet werden kann, ist derzeit nicht verbindlich geklärt.
Eine abschließende behördliche Entscheidung kann nur zu einem konkret beschriebenen Vorhaben im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO eingeholt werden. Die Antragstellung, Planung, Prüfung und sämtliche damit verbundenen Kosten übernimmt der Käufer eigenverantwortlich.Eine Wohnbebauung wird weder zugesichert noch als vorhandene Eigenschaft des Grundstücks angeboten. Gegenstand des Verkaufs ist die derzeitige Erholungsfläche mit dem vorhandenen Freizeitbungalow.Der Kaufpreis beträgt einschließlich des Bungalows 28.000 €. Es handelt sich um einen Festpreis.
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