Objektbeschreibung
Kurzinformation B-Plan Nr.37
1. Art der Nutzung
- Reines Wohngebiet (WR)
- Je Wohngebäude ist maximal 1 Wohneinheit zulässig
2. Maß der baulichen Nutzung
- GRZ: 0,3 d.h. Max. 30 % Bebauung vom Grundstück zzgl. Nebenanlagen + Zuwegungen max. 45 % Bebauung vom Grundstück
- Maximale Grundfläche Hauptgebäude: 200 m²
- 1 Vollgeschoss (eingeschossige Bauweise)
- Höhenfestsetzungen (Bezugspunkt gemäß Planzeichnung):
- Sockelhöhe (OKFF EG): max. 0,50 m über Bezugspunkt
- Geneigte Dächer: Gebäudehöhe (GH): max. 9,0 m, Traufhöhe (TH): max. 4,5 m
- Flach- und flachgeneigte Dächer (= 20°): Gebäudehöhe: max. 7,0 m
- Überschreitung durch PV-/Solaranlagen: bis +1,0 m zulässig
3. Bauweise und Grundstücksnutzung
- Offene Bauweise, nur Einzelhäuser zulässig
- Garagen und Carports nur innerhalb der überbaubaren Fläche
- Nebenanlagen straßenseitig außerhalb der Baugrenzen unzulässig
4. Dächer und Gestaltung
- Max. Dachneigung: 45°
- Zulässige Dachfarben: Rot bis rotbraun, Anthrazit bis schwarz, Braun
- Zulässige Materialien: Ton, Beton, Metall (nicht hochglänzend)
- Gründächer zulässig
- Nebenanlagen, Garagen, Carports: Flachdach oder flach geneigt (= 20°), Begrünung verpflichtend
5. Fassaden
- Zulässig: Klinker, Holz, Putz
- Nicht zulässig: Blockbohlenhäuser
6. Stellplätze und Nebenflächen
- Mindestens 2 Stellplätze je Wohneinheit auf dem Grundstück
- Stellplätze und Wege: wasserdurchlässig herzustellen
7. Freiflächen und Begrünung
- Pro Grundstück: 2 kleinkronige Laubbäume (gemäß Pflanzliste)
- Mülltonnen: gegen Einblick abzuschirmen oder baulich zu integrieren
- Begrünungspflicht für Dächer von Nebenanlagen
- Keine Schottergärten (Flächen sind zu begrünen)
Objektdaten
