Objektbeschreibung
Für das Grundstück liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Die planungsrechtliche Zulässigkeit einer möglichen Bebauung richtet sich daher nach den gesetzlichen Vorgaben und orientiert sich insbesondere an der vorhandenen Umgebungsbebauung. Art und Maß der möglichen Bebauung sind entsprechend in das bestehende städtebauliche Umfeld einzufügen. Die konkrete Bebaubarkeit ist im Einzelfall mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.Das Grundstück ist derzeit nicht erschlossen bzw. eine Erschließung liegt nicht vor. Die für eine mögliche Bebauung erforderliche Erschließung ist daher im Rahmen der weiteren Planung mit den zuständigen Stellen abzustimmen.Die großzügige Grundstücksfläche bietet sich sowohl für Eigennutzer an, die viel Platz für die Verwirklichung individueller Wohnvorstellungen und persönlichen Freiraum suchen, als auch für Kapitalanleger, die Möglichkeiten zur Entwicklung einer individuellen Bebauung mit Wohnhäusern sehen.
Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzbarkeit einer möglichen Bebauung ist dabei im Vorfeld mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen oder ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
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