Objektbeschreibung
Bei dem Grundstück im Pfeifenstil (Flurstück: 2186, siehe Flurkarte rot markiert) handelt es sich um ein bereits vermessendes Grundstück in der Größe von 531m².
Das Grundstück ist mit einem gemauerten Abstell-/Gartengebäude (Grundfläche ca. 10-15m²) bebaut. Die Abrisskosten, Erschließungskosten und Vermessungs-/Einmessungskosten (Baukörper) für das Grundstück trägt der Käufer.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 09.07.2026 der Stadt Schenefeld, hat eine Vorabstimmung zum Bau-Turbo (§ 246e Baugesetzbuch) zur Planung des Vorhabens stattgefunden und wurde positiv zur Kenntnis genommen. Damit ist die Voraussetzung für den Bau eines Einfamilienhauses mit einem städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Schenefeld und dem neuen Eigentümer als Grundlage gegeben.
Ein städtebaulicher Vertrag wird in der Stadt Schenefeld insbesondere dann relevant, wenn für das gewünschte Vorhaben zusätzliche oder geändertes Baurecht geschaffen werden muss. In diesem Fall: bauen außerhalb der Grundzüge des Bebauungsplan Nr. 69.
In den Grundbüchern der vorderen/ dienenden Grundstücke (Flurstücke 2187 und 924/7) wurde bereits eine Grunddienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) eingetragen.
Objektdaten
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