Objektbeschreibung
Der vorliegende, genehmigte Vorbescheid bestätigt die Bebaubarkeit des Grundstücks wahlweise mit einem Doppelhaus und einem Mehrfamilienhaus oder mit zwei Doppelhäusern. Die geplanten Gebäude umfassen jeweils zwei Vollgeschosse und bieten folgende Maße: Das Doppelhaus misst 18 m x 7,5 m, das Mehrfamilienhaus bzw. das alternative Doppelhaus jeweils 12 m x 12 m. Ergänzt wird die Planung durch insgesamt drei Doppelgaragen sowie fünf Außenstellplätze.
Die Bebauung sieht ein Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss sowie einen teilweise ausgebauten Dachgeschossbereich vor. Die Wandhöhe des Doppelhauses beträgt 5,90 m zuzüglich eines Dachgeschosses mit 1,93 m, während das Mehrfamilienhaus eine Wandhöhe von 5,90 m und ein Dachgeschoss mit 2,83 m aufweist. Besonders hervorzuheben ist, dass sich vor dem Grundstück die Zufahrten im zugehörigen Eigentum befinden. Diese erleichtern nicht nur die Erschließung des Grundstücks, sondern ermöglichen auch einen komfortablen Zugang für Baumaßnahmen und den Einsatz entsprechender Gerätschaften. (Siehe kommenden Anhang)Die mögliche baurechtliche Ausnutzung des Grundstücks wird nach § 30 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans) beurteilt.
Eine Bebauung ist zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der Bebauung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die umliegende Bebauung einfügt. Der Abbruch ist nicht Gegenstand des Verkaufes und alleinige Sache des Käufers. Der Verkäufer / der Makler übernehmen hierfür keinerlei Haftung und Zusagen.
Objektdaten
