Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein großzügiges Baugrundstück mit einer Grundstücksfläche von ca. 1.065 m², das attraktive Möglichkeiten für die Realisierung eines individuellen Wohnbauprojekts bietet.Die Bebauung richtet sich nach dem für das Grundstück geltenden Bebauungsplan. Dieser ermöglicht eine Bebauung mit bis zu zwei Vollgeschossen und schafft damit interessante Voraussetzungen für unterschiedliche Wohnkonzepte - beispielsweise für ein großzügiges Einfamilienhaus.Mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 können rechnerisch bis zu ca. 426 m² Grundstücksfläche überbaut werden.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 ermöglicht eine rechnerische Geschossfläche von insgesamt bis zu ca. 852 m². In Verbindung mit den zulässigen zwei Vollgeschossen ergibt sich somit ein interessantes Bebauungs- und Entwicklungspotenzial.Die wichtigsten Grundstücksdaten im ÜberblickGrundstücksfläche: ca. 1.065 m²Bebauung nach geltendem BebauungsplanZulässig: bis zu 2 VollgeschosseGrundflächenzahl (GRZ): 0,4Geschossflächenzahl (GFZ): 0,8Rechnerisch überbaubare Grundfläche: bis ca. 426 m²Rechnerisch mögliche Geschossfläche: bis ca. 852 m²Aufgrund der Grundstücksgröße bietet das Areal nicht nur ausreichend Fläche für eine attraktive Bebauung, sondern - abhängig vom geplanten Baukörper - auch interessante Möglichkeiten zur Gestaltung von Garten-, Terrassen-, Stellplatz- und Außenflächen.Das Grundstück eignet sich sowohl für private Bauherren, die ein großzügiges Zuhause nach eigenen Vorstellungen realisieren möchten, als auch für Bauträger, Projektentwickler und Investoren, die das vorhandene Baurecht optimal nutzen möchten.Insbesondere die Kombination aus einer Grundstücksgröße von über 1.000 m², einer GRZ von 0,4, einer GFZ von 0,8 sowie der Möglichkeit einer zweigeschossigen Bebauung eröffnet vielfältige planerische Optionen und macht das Grundstück zu einer interessanten Gelegenheit für die Entwicklung eines hochwertigen Wohnprojekts.Die konkrete Art und das tatsächliche Maß der möglichen Bebauung sind anhand des geltenden Bebauungsplans sowie in Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde zu prüfen.
Angaben zu möglichen Flächen verstehen sich daher als rechnerische Orientierungswerte und stellen keine verbindliche Zusicherung der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit dar.
Objektdaten
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