Objektbeschreibung
Hier können Sie unter Berücksichtigung des § 34 BauGB eine Immobilie nach Ihren Vorstellungen realisieren.Das Grundstück setzt sich aus den Flurstücken 747 und 750 zusammen und hat eine Fläche von ca. 1.593 m² und liegt in ländlicher Lage von Marienheide.Ortslagensatzung: Gem. § 34 Abs. 4 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 3 und § 5 Baunutzungsverordnung wirdder Satzungsbereich Obernhagen als reines Wohngebiet und Dorfgebiet festgesetzt.
Objektdaten
