Objektbeschreibung
Wochenendgrundstück mit Wochenendhaus im bauplanerischen Außenbereich auf einer Sonderbaufläche gem. § 5 (2) Nr. 1 BauGB. Der Nutzungsumfang richtet sich gem. § 1 (1) Nr. 4 BauNVO nach Sonderbauflächen für Wochenendhäuser. Maßgeblich sind BauGB, BauNVO sowie brandenburgische Bauordnung (BbgBO). Nach BbgBO gelten Wochenendhäuser als bauliche Anlagen für den vorübergehenden Aufenthalt. Gem. § 51 BbgBO ist eine dauerhafte Wohnsitzanmeldung nicht zulässig.
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